
Wilnsdorf, 03.02.2010 01:45 Uhr
Einige Grundstückseigentümer sind irritiert über die Grundstücksgröße, die auf dem Bescheid zur Niederschlagswassergebühr zu finden ist. "Dort wird nicht die tatsächliche Größe des Grundstückes genannt, sondern nur der gebührenpflichtige Anteil", erklärt Berghof. Und dieser verringere sich etwa durch Ökopflaster, Regenwassernutzungsanlagen oder Gründächer, entsprechend jener Angaben, die die Grundstückseigentümer bei der Selbstauskunft im vergangenen Herbst machten.
Manche Bürger, die stärker zur Kasse gebeten werden, fragen sich, wie die finanzielle Mehrbelastung geschultert werden soll. "Da sind wir aber immer gesprächsbereit", versichert der Kämmerer, "bei Bedarf können wir eine monatliche Zahlung vereinbaren." Generell empfiehlt Bürgermeisterin Schuppler: "Wer Schwierigkeiten damit hat, den Bescheid zu entschlüsseln oder sich unsicher ist, ob alles korrekt berechnet wurde, kann sich an unsere Mitarbeiter wenden." Dass diese kompetent beraten können, haben sie schon im Herbst letzten Jahres im Zuge der Selbstauskunft aller Grundstückseigentümer bewiesen. In Informationsveranstaltungen und an der Hotline standen sie Rede und Antwort, Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Kämmerei gern zur Verfügung. Sie sind während der Rathausöffnungszeiten (montags bis donnerstags von 8 bis 12.15 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr) telefonisch unter Tel.: 02739 /802-123, -223 und -134 zu erreichen.
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