
Attendorn, 02.02.2012 16:45 Uhr
Die Kündigung der Mitgliedschaft im Zweckverband Musikschule seitens der Stadt Attendorn ist aus formalen Gründen unwirksam, da die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember nicht kurzfristig erweitert werden durfte. Zu dieser Entscheidung kommt die Kommunalaufsicht.
Der Rat der Stadt Attendorn hatte in seiner Sitzung am 14. Dezember bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen, die Mitgliedschaft im Zweckverband Musikschule der Stadt Attendorn und der Gemeinde Finnentrop zum 31. Dezember 2012 zu kündigen. Der Punkt war kurzfristig auf die Tagesordnung der Ratssitzung gekommen. Bürgermeister Heß hatte daraufhin die Kommunalaufsicht eingeschaltet, um den Attendorner Beschluss rechtlich prüfen zu lassen.
In der nun vorliegenden Stellungnahme weist Landrat Frank Beckehoff darauf hin, dass es für die Erweiterung der Tagesordnung an der notwendigen Dringlichkeit gefehlt habe, weil die Entscheidung auch noch in einer Sondersitzung, zu der unter verkürzter Ladungsfrist hätte eingeladen werden können, möglich gewesen wäre. Diese hätte durchaus zwischen Weihnachten und Silvester stattfinden können, um noch rechtzeitig zum Jahresende kündigen zu können. Der damit verbundene erhebliche Organisationsaufwand ist bei der rechtlichen Beurteilung ohne Belang.
Bürgermeister Hilleke zeigte sich nicht überrascht über diese Entwicklung, weil die Regelungen in der Gemeindeordnung Interpretationsspielraum lasse und man die Unaufschiebbarkeit einer Angelegenheit rechtstheoretisch anders hätte werten können, als es im schnelllebigen Tagesgeschäft häufiger gehandhabt werde.
Allerdings entspricht diese Verwaltungspraxis nicht den strengen Vorgaben der Gemeindeordnung, wonach nur solche Angelegenheiten nachträglich noch auf die Tagesordnung genommen werden dürfen, die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind und zu denen auch keine rechtzeitige Sondersitzung, gegebenenfalls sogar mit verkürzten Einladungsfristen, mehr einberufen werden kann.
Welches Motiv Bürgermeister Heß mit der Einschaltung der Kommunalaufsicht verfolgt hat, sei im Attendorner Rathaus nicht bekannt. "Ich gehe aber davon aus, dass Herr Heß auf diese Weise mit uns ins Gespräch über die Weiterführung der Kooperation kommen möchte", so Bürgermeister Hilleke, "denn warum sonst habe man um Überprüfung des Beschlusses bitten sollen?"
Bürgermeister Hilleke will in den nächsten Tagen ein Gesprächsangebot unterbreiten. Allerdings sei aus seiner Sicht für eine Fortführung der Kooperation die Überarbeitung der Zweckverbandssatzung notwendig, in der sich der finanzielle Anteil der beiden Kommunen an der Musikschule (Attendorn trägt rund 2/3 der Gesamtkosten) auch in der Besetzung der Gremien und im Vorsitz des Zweckverbandes widerspiegelt. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, bliebe am Ende nur die Trennung. Laut Satzung wäre eine Kündigung erst wieder zum 31. Dezember 2013 möglich.
Bürgermeister Hilleke ist aber optimistisch, dass der Partner in Finnentrop bei einem Scheitern der Gespräche auch eine kürzere Kündigungsfrist akzeptieren werde.
| Seite 1 von 2 | weiter |
* Bitte halten Sie sich an die Netikette und vermeiden persönliche Anschuldigungen, Beleidigungen und Ähnliches. Verbreiten Sie außerdem keine Unwahrheiten, Vermutungen, Gerüchte sowie rufschädigende oder firmeninterne Informationen. Beachten Sie die Rechte Anderer und urheberrechlich geschützter Quellen. Bei rechtlichen Verstößen haften Sie in vollem Umfang. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, Ihre IP-Adresse und Ihren Provider zu speichern. Mit dem Speichern Ihres Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regelungen einverstanden.
- Die große Wochenzeitung im Sauerland