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Anschlag auf Flüchtlingsheim: Lange Haftstrafe gefordert

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Die Angeklagten Dennis L. (l-r), Sascha D. und Saskia B. stehen im Landgericht in Hannover (Niedersachsen).
Die Angeklagten Dennis L. (l-r), Sascha D. und Saskia B. stehen im Landgericht in Hannover (Niedersachsen). © dpa

Rostock/Hannover - Die Zahl fremdenfeindlicher Übergriffe hat zugenommen. Angeklagte im Rostocker Prozess um einen Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim haben die Tat gestanden.

Nach einer Absprache unter den Prozessbeteiligten haben die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung im Prozess um den Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Mecklenburg-Vorpommern auf mehrjährige Haftstrafen plädiert. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollen die 25 und 26 Jahre alten Angeklagten wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung in Groß Lüsewitz für fünf Jahre und zwei Monate hinter Gitter.

Die Verteidiger der beiden forderten am Montag vor dem Landgericht Rostock fünf Jahre Haft. Die Absprache sah bei einem umfassenden und glaubwürdigen Geständnis Haftstrafen zwischen fünf und sechs Jahren vor. Das Urteil wird am kommenden Montag (14.30 Uhr) erwartet.

Angeklagten entschuldigen sich

Die Angeklagten hatten im Prozess um Entschuldigung gebeten. Sie hatten zugegeben, in der Nacht zum 12. Oktober 2014 zwei Brandsätze auf das Haus geworfen zu haben. Ihnen sei bewusst gewesen, dass durch die Brandsätze Menschen hätten zu Schaden kommen können. Allerdings sei ihnen dies damals egal gewesen - sie seien betrunken gewesen. In dem Haus schliefen damals 38 Flüchtlinge, darunter 18 Kinder.

Im Prozess um den Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im niedersächsischen Salzhemmendorf muss Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) nicht als Zeuge aussagen. Das Landgericht Hannover lehnte am Montag einen entsprechenden Beweisantrag der Verteidigung ab. Der SPD-Politiker hatte bei einem Besuch des Tatortes Ende August den Anschlag als „versuchten Mord“ bezeichnet. Nach Auffassung der Verteidiger war dies eine politische Einflussnahme. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch sagte dagegen: „Eine Äußerung einer Person des öffentlichen Lebens hat keinerlei Einfluss auf die richterliche Entscheidung.“

Das ist passiert: 

Seit dem 10. Februar müssen sich zwei 25 und 31 Jahre alte Männer sowie eine 24-jährige Frau wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes verantworten. Das Trio soll aus Ausländerhass Ende August einen Molotowcocktail in das überwiegend von Asylbewerbern bewohnte Haus im Kreis Hameln geworfen haben.

dpa

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