Bad Aibling (dpa) - Das Zugunglück von Bad Aibling mit elf Toten und mehr als 80 Verletzten geht nach Angaben der Ermittler auf menschliches Versagen zurück. Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen sei ein Sondersignal gegeben worden, das nicht hätte gegeben werden dürfen.
Gegen den Fahrdienstleiter sei ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet worden, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese in dem oberbayerischen Kurort. "Hätte er sich regelgemäß, also pflichtgerecht, verhalten, wäre es nicht zum Zusammenstoß gekommen", sagte Giese.
Der Fahrdienstleiter habe, als er seinen Fehler bemerkt habe, noch einen Notruf abgesetzt, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Branz. "Aber der ging ins Leere."
Die beiden Nahverkehrszüge des zwischen Holzkirchen und Rosenheim verkehrenden privat betriebenen Meridians waren am Dienstag vergangener Woche bei Bad Aibling frontal zusammengestoßen. Elf Menschen kamen ums Leben, mehr als 80 Insassen wurden teils schwer verletzt.
Der Fahrdienstleiter der Deutschen Bahn hatte beide Züge auf der eingleisigen Strecke passieren lassen. Er habe sich nach anfänglicher Aussageverweigerung inzwischen ausführlich geäußert, sagte Giese. Die Einlassung des Beschuldigten war nach Angaben der Ermittler "in sich plausibel". Zum Inhalt wollten sie sich zunächst nicht äußern. Der Fahrdienstleiter ist 39 Jahre alt und hat mehrjährige Berufserfahrung.
In Untersuchungshaft ist der betroffene Fahrdienstleiter derzeit nicht. "Man muss nicht davon ausgehen, dass hier ein Haftgrund vorliegt", sagte der Oberstaatsanwalt. Es gehe um eine fahrlässige Tat, nicht um eine vorsätzliche, und um einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren.
Der Fahrdienstleiter wurde in Absprache mit seinen Verteidigern an einen sicheren Ort gebracht, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Branz: "Ihm geht's nicht gut." Die Staatsanwaltschaft kennt aber den Aufenthaltsort des Mannes, wie die Ermittler weiter mitteilten.