Freispruch im Prozess um einbetonierte Leiche in Lokal

Hamburg - Eine Leiche wird im Fußboden eines Restaurants entdeckt. Der Koch gerät in Verdacht, den 49-Jährigen getötet zu haben. Das Landgericht Hamburg bestätigt das in seinem Urteil - und spricht ihn dennoch frei.
Die Leiche lag sieben Wochen im Fußboden eines kleinen Restaurants versteckt - doch ein Verbrechen gab es nach Überzeugung des Hamburger Landgerichts nicht. Der 49-Jährige sei ein Schutzgelderpresser gewesen, den der Koch des Lokals in einer Notwehrsituation getötet habe, stellt die Strafkammer am Mittwoch in ihrem Urteil fest. Der 52 Jahre alte Angeklagte sei darum freizusprechen.
Der Erpresser erschien mit einer Waffe im Hosenbund
Auf die Protestrufe von den Angehörigen des Toten im Zuschauerbereich ergänzt der Vorsitzende der Strafkammer, Joachim Bülter: „Für manchen mag das Urteil vielleicht überraschend oder schwer nachvollziehbar erscheinen.“ Der Richter räumt ein, dass der Koch nicht immer die Wahrheit gesagt habe und dass die Tat an der Grenze des in einer Notwehrsituation gerade noch Erlaubten liege.
Dann geht er ausführlich auf die Vorgeschichte des tödlichen Schusses am späten Abend des 30. September 2015 ein. Der Schutzgelderpresser sei bald nach der Übernahme des Lokals durch den Angeklagten erstmals in das Restaurant gekommen. Zunächst habe es freundschaftliche Plaudereien gegeben.
Doch schon 2013 kommt es für den Koch zu einer ersten brenzligen Situation: Er hatte einem anderen Gastwirt dreimal 500 Euro geliehen. Dieser zahlte das Geld nicht zurück. Stattdessen fordert er angeblich weitere 5000 Euro, und zwar als Entschädigung dafür, dass der Koch schlecht über ihn im Stadtteil St. Georg geredet habe. Der spätere Schutzgelderpresser - einschlägig vorbestraft - bietet an, das Problem zu lösen - und inszeniert Bedrohungen.
Der Koch zahlt, zunächst 1000, dann 4000 Euro. Die Gefahr ist aber nicht gebannt. Mal droht ein Racheakt, dann werden die Gäste belästigt, die Scheiben des Restaurants gehen zweimal zu Bruch, im Internet erscheint auf einem Bewertungsportal eine vernichtende Kritik. Der Koch des winzigen, aber beliebten Lokals zahlt weiter, insgesamt mindestens 25 000 Euro. Im Juli 2015 er verschuldet, weil er eine Stromnachzahlung von 17 000 Euro leisten muss. Der Erpresser wird dreister, erscheint mit einer Waffe im Hosenbund.
Der Koch zementiert die Leiche in den Fußboden ein
Am Abend des 30. September kommt der 49-Jährige wieder vorbei. Nachdem die Gäste gegangen sind, setzt er sich in den hinteren kleinen Gastraum. Er legt laut Gericht eine scharfe Pistole auf den Tisch und bewegt die Waffe hin und her. „Entweder du zahlst heute oder einer von uns beiden geht drauf“, droht er dem Koch . Als dieser erneut sagt, er könne nicht zahlen, dreht er die Pistole so, dass der Lauf auf den 52-Jährigen zeigt. Der 49-Jährige bringt die Kinder des Kochs ins Spiel: „Die hübschen Töchter seien alt genug und könnten auch arbeiten“, gibt Bülter die Worte sinngemäß wieder.
Voller Zorn springt demnach auf und will den Erpresser am Kragen packen. Der Tisch stürzt um, der 49-Jährige kippt vom Stuhl, er versucht den Koch an der Schulter zu packen. Dieser liegt nun auch auf dem Boden und spürt einen harten Gegenstand unter sich: die Pistole. Er ergreift die Waffe und drückt ab. Nur ein bis zwei Zentimeter ist der Lauf vom Kopf des 49-Jährigen entfernt, sagt später ein Rechtsmediziner. Der Erpresser ist sofort tot.
Der Koch geht nicht zur Polizei, sondern beseitigt am Morgen die Leiche in einer Grube im Nebenraum. Das Loch war für die Pumpen eines neuen Fettabscheiders bestimmt. Sechs bis sieben Säcke Kalk und Zement schüttet er auf den Toten. Später verlegt er zur Tarnung einen neuen Fußboden. Die Beseitigung der Leiche sei absolut unwürdig und stelle für die Angehörigen „eine zutiefst verletzende und nahezu unerträgliche Zumutung“ dar, stellt Bülter fest. Er erklärt aber auch die Überlegung des Kochs, der befürchtet, dass ihm niemand die Tötung aus Notwehr abnehmen wird.
Nach Ende der Urteilsverkündung springen die Angehörigen des Toten auf und schreien in Richtung des Freigesprochenen: „Schwein!“, „Mörder, Mörder!“ Ein Mann schlägt an die Sicherheitsscheibe, die den Zuschauerbereich abtrennt, und ruft: „Das ist noch nicht das Ende!“ Dass die Nebenklage noch Revision gegen das Urteil einlegen kann, ist damit offensichtlich nicht gemeint. Polizei und Justizbeamte geleiten die
aufgebrachten Zuschauer aus dem Gerichtsgebäude und bringen den Koch in Sicherheit.
dpa