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„Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“: Lauterbach für gendergerechte Arzneimittel-Hinweise

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Von: Astrid Theil

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Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich nach dem Vorstoß mehrerer Verbände für eine Umformulierung des Hinweises „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ ausgesprochen. © Kay Nietfeld/dpa/Archivbild

Die allgemein bekannte Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ steht in der Kritik. Nun hat sich auch Karl Lauterbach für eine gendergerechte Version des Hinweises ausgesprochen.

Berlin - Nach der Forderung mehrerer Verbände, den Hinweis „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ in der Arzneimittelwerbung gendergerecht zu formulieren, hat sich nun auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Änderung ausgesprochen. Er wäre „sehr dafür, wenn Ärztinnen ausdrücklich genannt würden“, sagte Lauterbach der Bild-Zeitung (Dienstagausgabe). Dies entspreche „der Realität der Versorgung“.

Bundesärztekammer-Chef Klaus Reinhardt hatte sich bereits zuvor für eine Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Hinweises ausgesprochen. Gegenüber den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland meinte er, dass die bisher rein männliche Formulierung „nicht mehr in die Zeit“ passe. Er betonte, dass rund die Hälfte der Ärzteschaft weiblich sei.

„Arzt oder Apotheker“: 90 Prozent Frauen in öffentlichen Apotheken beschäftigt

Auch die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, sprach sich für eine Umformulierung aus. Unter den Beschäftigten öffentlicher Apotheken seien fast 90 Prozent Frauen, betonte Overwiening. Daher sei ein rein männlicher Sprachgebrauch keineswegs als eine „faire Sprachpraxis“ zu bewerten.

Im Heilmittelwerbegesetz ist aktuell die Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ vorgeschrieben. Diese darf von Werbeproduzenten nicht verändert werden. „Der Pflichttext sollte durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung ersetzt werden“, forderte Bundesärztekammer-Chef Reinhardt. Die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß, schlug vor, den Hinweis anstelle der männlichen Berufsbezeichnungen durch „... oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach“ zu ergänzen.

Gendergerechte Umformulierung: Mehrere Optionen

ABDA-Chefin Overwiening sprach sich für eine gesetzliche Lösung aus, bei der mehrere Varianten erlaubt sind: So könnten „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihre Apothekerin“, „Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin“ oder „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker“ erlaubt sein. In diesem Fall liege die Entscheidung bei den Werbetreibenden. Overwiening argumentiert, dass Werbetreibende auf diese Weise auch eine öffentlich sichtbare Selbstauskunft über das eigene Unternehmen hinsichtlich einer geschlechtergerechten Sprache geben könnten. Zu Fragen des Pflichttextes gebe es allerdings noch keine offizielle Position ihres Verbandes. (dpa/afp/at)

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