„Die zukünftige Verkehrsführung auf der Behelfsbrücke bleibt weiterhin einspurig und wird mittels Ampelanlage geregelt. Die Sperrung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gilt weiterhin“, so der Landesbetrieb. Die Ausnahmen für Linienbusse, Winterdienstfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge im Einsatzfall gelten ebenfalls weiter.