Am 19. Oktober 2021 erhielt die Neheimerin dann den Bescheid, dass die Behörde im Rahmen des sogenannten Rückmeldeverfahrens die Höhe der Soforthilfe auf 2.897 Euro festlegt hat und somit 6.103 Euro zurückfordert.
„Das war ein Schock. Ich habe sofort im Internet recherchiert und bin auf die Facebook Gruppe IG-NRW-Soforthilfe in den sozialen Medien gestoßen. Danach habe ich Reiner Hermann aus Düsseldorf angeschrieben und um Hilfe gebeten“, ergänzte die zweifache Mutter.
Der Düsseldorfer Unternehmensberater, der zusammen mit seinem Freund Marc Schuirmann Anträge und Widersprüche gesammelt hat, unterstützte und informierte seine Mitglieder dahingehend, dass sie Klage unter eigenem Namen einreichten.
„Eine Düsseldorfer Topkanzlei, die nicht genannt werden will, eröffnete als Häuptling an der Front die Leitverfahren“, so Reiner Hermann, der sich ins Verwaltungsrecht eingelesen hat. „Danach haben sieben Verwaltungsgerichte rund 2.200 fristwahrende Klageschriften von den Naturalparteien erhalten. Die ersten Verfahren wurden jetzt gewonnen.“
Auch für die bisherigen Nichtkläger könnten sich nach Ablauf der Frist noch Möglichkeiten eröffnen. Derzeit würden weitere juristische Möglichkeiten für eventuelle Ansprüche nacht rechtlichem und menschlichem Ermessen genauestens geprüft.
„Wir sind froh, diesen anstrengenden Weg gegangen zu sein“, sagt Nadine Gülen, die die Corona-Hilfen nun zu ihrer Freude nicht wieder zurückzahlen muss.
Die Gerichtsurteile
Am 16. August hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in drei Verfahren den Klägern Recht gegeben. Die zuständige 20. Kammer des Gerichts hat entschieden, dass die Schlussbescheide mit den Rückforderungen rechtswidrig sind. So hat auch das Verwaltungsgericht Köln mit sechs Urteilen entschieden und damit den Klagen von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern stattgegeben. In der Urteilsbegründung heißt es, die Antragsteller zu Recht davon ausgehen konnten, dass Maßstab für die Soforthilfen ihre Umsatzeinbußen seien und nicht, wie erst Wochen später vom Land NRW klargestellt worden ist, die durch die Pandemie eingetretenen Verluste. Allein beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind derzeit noch circa 500 weitere Klageverfahren anhängig. In drei entschiedenen Streitigkeiten, die repräsentativ für den Großteil der weiteren Verfahren sind, hat die Kammer die Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.