Eingeschränkter Regelbetrieb: Arnsberger Kindergärten öffnen unter bestimmten Vorgaben

In den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Arnsberg gibt es ab dem kommenden Montag, 22. Februar, wieder einen eingeschränkten Regelbetrieb.
Arnsberg – Eine Betreuung der Kinder findet grundsätzlich statt, die Betreuungszeiten werden in den Kitas allerdings landesweit um zehn Stunden in der Woche gekürzt.
Die Betreuung findet weiterhin in festen Gruppen statt. Alle Kinder aus den Einrichtungen seien eingeladen, die Betreuungsangebote in den Kitas zu nutzen.
Zunächst für zwei Wochen
Die Stadt setze damit die Planungen des „Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration“ des Landes NRW für Kindertagesbetreuung um, welche das Ministerium kurzfristig mit Blick auf das rückläufige Infektionsgeschehen beschloss. Der eingeschränkte Regelbetrieb gilt zunächst für eine Dauer von zwei Wochen bis einschließlich Freitag, 5. März.
Ab Montag, 8. März, sieht das Land NRW dann einen lokal eingeschränkten Regelbetrieb vor, der speziell die lokalen Entwicklungen des Infektionsgeschehens berücksichtigt. Danach dürfen die Träger und Kita-Leitungen die Betreuungszeiten je nach individueller Situation und vor dem Hintergrund des Infektionsschutzes um bis zu maximal zehn Stunden je Woche kürzen, informiert die Stadt.
„Corona-Notbremse“
Für den Fall wieder steigender Corona-Infektionszahlen sei eine Rückkehr zu den zuletzt geltenden Regelungen vorgesehen. Bei einem sprunghaften Anstieg der Corona-Infektionen gelte die so genannte „Corona-Notbremse“: In den Kitas gelte dann wieder ein absolutes Betretungsverbot. Eine Notbetreuung sei dann ausschließlich für die Kinder vorgehalten, bei denen ein besonderer Bedarf gegeben sei oder deren Eltern zur unmittelbaren Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems sowie in der öffentlichen Sicherheits- und Daseinsvorsorge gebraucht würden.
Die „Corona-Notbremse“ solle im Bedarfsfall je nach Infektionsgeschehen möglichst regional begrenzt Anwendung finden.