Durch diese zusätzliche finanzielle Unterstützung sollen in Arnsberg insbesondere die in der sozialen Arbeit engagierten Einrichtungen zum einen ihre wertvolle sowie notwendige Arbeit weiter leisten und auch ausbauen können, zum anderen sollen Bürger in existenziellen Notsituationen durch Einzelfallhilfen oder Verfügungsfonds unterstützt werden, teilt die Stadtverwaltung mit.
„Viele Menschen sind derzeit durch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der steigenden Energiepreise stark belastet und benötigen dringend Unterstützungsleistungen. Dies beinhaltet nicht nur die direkte finanzielle Unterstützung, sondern insbesondere auch Beratung- und Hilfsangebote. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass die sozialen Einrichtungen in Arnsberg ihren Betrieb aufrechterhalten und sogar ausbauen können. Dies ist mit diesen zusätzlichen Finanzmitteln ohne großen bürokratischen Aufwand nun möglich“, freut sich Bürgermeister Ralf Paul Bittner.
Die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können entsprechende Bedarfsanmeldungen vornehmen. Nähere Informationen und Formulare erhalten diese unter www.arnsberg.de/staerkungspakt-gegen-armut.
Die Stadt Sundern hat insgesamt 85.000 Euro aus dem Stärkungspakt NRW erhalten. Unterstützungsleistungen können über den Postweg bei der Stadt Sundern, Abt. Soziale Leistungen, Rathausplatz 1, 59846 Sundern oder per E-Mail an p.harmann-schmidt@stadt-sundern.de beantragt werden. Förderfähig seien unter anderem Kosten für die Erstellung und Produktion von Infomaterial, Ausgaben zur Aufrechterhaltung und/oder Ausbau des Betriebs der Einrichtungen, wie etwa Miet- und Energiekosten, Sachausgaben für die Durchführung einzelner Angebote, wie etwa Lebensmittel und Verbrauchsgüter.
Die Verwendung der Mittel beschränkt sich auf das Jahr 2023, aus diesem Grund bittet die Stadt Sundern um schnellstmögliche Bedarfsanmeldung bis zum 14. April 2023.
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Stadt Sundern (www.sundern.de) abrufbar. Ein rechtlicher Anspruch auf die Gewährung der beantragten Leistung besteht nicht (Billigkeitsleistung), so der abschließende Hinweis der Stadt Sundern.