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Geheimnis um B7n-Variante wird gelüftet: Alle Interessierten können dabei sein

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Die Skizze zeigt die Varianten in der Abwägung.
Die Skizze zeigt die Varianten in der Abwägung. © Straßen.NRW

Die Vorzugsvariante für die B7n wird von Straßen.NRW am kommenden Mittwoch, 24. Mai, offiziell bekannt gegeben. Alle interessierten Bürger sind eingeladen, an der öffentlichen Informationsveranstaltung teilzunehmen, die von 19.30 bis circa 21.30 Uhr in der Schützenhalle Brilon stattfinden wird.

Brilon – Nach einer letzten Schlussbesprechung mit Vertretern von Ministerien, Fernstraßen-Bundesamt und Straßen NRW, die Anfang Mai stattfand, steht die Vorzugsvariante für die B7n fest. Diese werden Vertreter der Straßenbaubehörde am Mittwoch, 24. Mai, bekannt geben und detailliert erläutern, welche Parameter der Entscheidung zu Grunde liegen. Zuvor werden in nicht-öffentlichen Veranstaltungen die Zufallsbürger sowie die örtliche und überregionale Politik informiert.

Zur Wahl einer Vorzugsvariante hatten unmittelbar nach Übergabe des Bürgergutachtens bereits im März und April 2022 Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dem Fernstraßen-Bundesamt, dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Landesbetrieb Straßen.NRW stattgefunden. Inhalt waren die Vor- und Nachteile der möglichen Varianten sowie die Abwägungssystematik. „Ziel dieser Abwägung ist es, bereits in dieser frühen Planungsphase der Findung die Weichen für die spätere rechtsstaatliche Überprüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu stellen“, erläutert Lars Voigtländer, Leiter Planung bei Straßen.NRW. Der von der Straßenbaubehörde vorgeschlagenen Vorzugsvariante schließt sich die Linienbestimmung durch den Bund an, bevor der Landesbetrieb dann einen Vorentwurf erstellt, der Grundlage für das Planfeststellungsverfahren sein wird. „Zu diesem Zeitpunkt können alle Betroffenen ihre Einwände und Belange auch formal im Baurechtsverfahren einbringen“, unterstreicht Lars Voigtländer.

Der ausgewogene und rechtsstaatlich gestützte Abwägungsprozess zur Vorzugsvariante hat im vergangenen Jahr alle Beteiligten zeitlich und inhaltlich sehr gefordert. Thematisiert und intensiv besprochen wurden dabei auch die Ergebnisse der Dialogforen, die im Bürgergutachten vom März 2022 festgehalten wurden. „Es hat sich herauskristallisiert, dass es große Differenzen zwischen den Varianten gibt. Bei der Abwägung wurden diese sehr detailliert geprüft und so sind auch die schriftlichen Erläuterungen sehr umfangreich: Sie umfassen etwa 60 Seiten plus Abwägungstabelle“, betont Lars Voigtländer.

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