NRW-Umweltministerium verlängert Frist für Eingaben zum EU-Vogelschutzgebiet bis 30. September

Neue Entwicklungen im kontroversen Streitfall um das geplante EU-Vogelschutzgebiet im Raum Brilon-Marsberg: Dem SauerlandKurier liegt das Antwortschreiben des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) zum Meldeverfahren vor. Darin heißt es unter anderem, dass das Ministerium eine weitere Fristverlängerung des laufenden Verfahrens bis zum 30. September vorsieht.
Düsseldorf/Marsberg/Brilon - In der Antwort des Ministeriums wird auch deutlich, dass es, beziehungsweise seine Behörde, das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV), aufgrund des an das Ministerium gerichteten Antrags des Vereins für Natur- und Vogelschutz (VNV) tätig geworden ist und nicht aufgrund einer Weisung durch die EU-Kommission.
Dies belegt auch das Schreiben vom 10. Januar 2020 von der EU-Kommission an den VNV, welches der Redaktion inzwischen als Kopie vorliegt. Darin heißt es: „Meldungen für neue oder Änderungen bestehender Vogelschutz- bzw. FFH-Gebiete können nur seitens der Mitgliedsstaaten vorgenommen werden. Da allgemein die Bundesrepublik Deutschland ausreichende Vogelschutzgebiete für die von Ihnen aufgeführten Arten ausgewiesen hat, hat die Kommission keine ausreichende rechtliche Grundlage, um die von ihnen geforderte Erweiterung zu verlangen. Die Europäische Kommission würde es jedoch weiterhin begrüßen, wenn neue Gebiete seitens Deutschlands nominiert würden. Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihrem Anliegen an die dafür zuständige Landesbehörde zu wenden“.
MULNV-Pressesprecher Christian Fronczak schreibt weiterhin: „Nach eingehender Prüfung aller vorliegenden Unterlagen, ergänzt durch eigene Begehungen 2020 und 2021, zählt der Raum Brilon-Marsberg nach Einschätzung des LANUV zu den bedeutendsten Gebieten in NRW für die nach europäischen Recht zu schützenden Vogelarten Grauspecht, Neuntöter und Raubwürger“,
Nach der Prüfung aller Eingaben werde das Ministerium über das weitere Vorgehen bezüglich des Meldeverfahrens an die EU entscheiden. „Hierbei wird das MULNV auch ein Schreiben der EU-Kommission an den VNV vom Januar 2020 berücksichtigen (siehe Anlage). Auslegungsfragen zum Inhalt des Kommissionsschreibens werden derzeit durch das Ministerium - über den Bund - mit der EU-Kommission geklärt“, heißt es abschließend in der Antwort des Ministeriums.