Der soziale Zusammenhalt in einem Ort ist stark vom ehrenamtlichen Engagement seiner Bewohner geprägt. Dieses Engagement ist daher, neben sozialen Aspekten, eines der wichtigsten Kriterien bei der Vergabe.
Die einzelnen Bereiche der Richtlinie werden mit einem Punktesystem gewichtet, anhand dessen die Vergabe eines Bauplatzes erfolgen soll. „Klar, dass man über alle Kriterien trefflich streiten kann“, sagte Bürgermeister Dr. Christof Bartsch. Der Kriterienkatalog war folglich Gegenstand einiger Diskussionen bei der Ratssitzung.
Bei den sozialen Merkmalen spielen Alter und Anzahl der Kinder eines Bewerbers die größte Rolle. Hier können bis zu drei Punkte (von insgesamt fünf) vergeben werden. Weitere Angehörige im selben Ort und eine vorliegende Schwerbehinderung des Bewerbers oder Angehöriger spielen ebenfalls eine Rolle.
Beim Wohnortbezug (maximal vier Punkte) wird berücksichtigt, ob ein Bewerber bereits seinen Hauptwohnsitz in dem Ort hat und wie lange er dort schon wohnt. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde die Verbundenheit zum Ort – besonders die Tatsache im Ort aufgewachsen zu sein – stärker gewichtet als ursprünglich vorgesehen. Dr. Lena Neumann (Grüne) kritisierte dies. Es sei, gerade im Hinblick auf den Arbeitskräftemangel, kontraproduktiv, Zuzügler auszuschließen.
Das Ehrenamt wird ebenfalls mit maximal vier Punkten gewichtet. Besonders die Mitarbeit im Vorstand eines Vereins wird gewürdigt – die Freiwillige Feuerwehr genießt hierbei einen besonderen Status.
Liegt der Arbeitsplatz im Stadtgebiet Brilon gibt es dafür zwei Punkte. In der ursprünglichen Fassung war hierfür eine Kilometer-Staffelung vorgesehen. Die hielt die CDU aber für praxis-untauglich.
Für besondere außergewöhnliche Umstände kann der Bewerber maximal drei Punkte geltend machen. Reinhard Prange (Linke) lehnte diesen „Gummiparagraphen ab: „Wer bewertet das?“, fragte er. Andere Ratsmitglieder fanden ihn jedoch wichtig. Er könne alles auffangen, was an Einzelfällen nicht durch die anderen Kriterien aufgefangen werde. „Wir sollten uns nicht im Klein-Klein verlieren“, sagte Eberhard Fisch (CDU).
Negativ wirkt sich aus, wenn der Bewerber in dem Ort bereits Wohneigentum besitzt. Hierfür können bis zu zwei Punkte abgezogen werden. Dieser Punkt war umstritten und in der ursprünglichen Version nicht vorgesehen. Stefan Scharfenbaum (Grüne) skizzierte den Fall, wenn Kinder von den Eltern ein Haus oder Grund erben. Bartsch befand, dass mit Null bis Minus zwei Punkten ein hinreichender Ermessensspielraum gegeben sei.
Die gesamte Richtlinie wurde letztendlich, mit ihren Änderungen, bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Die Satzung sieht vor, dass das erworbene Grundstück binnen zwei Jahren nach Vertragsabschluss bebaut werden muss (Rohbauabnahme). Ein Rechtsanspruch allein auf Grundlage des Kriterienkatalogs entsteht im Übrigen nicht.
Weitere Details zum Vergabeverfahren, dem Punktekatalog, sonstigen Voraussetzungen sowie zur Abwicklung des Grundstückkaufs gibt es auf der Homepage der Stadt Brilon. Dort ist die Richtlinie unter www.brilon.de/rathaus-politik/satzungen/ortsrecht/ im Bereich „Bauen und Wohnen“ zu finden.