Prompte Umsetzung: Das ändert sich bei der Marsberger Feuerwehr

Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Marsberg und der Jugendfeuerwehr erhalten ab dem 1. April freien Eintritt ins städtische Hallenbad. Das beschloss einstimmig der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung.
Marsberg – In der Begründung der Beschlussvorlage heißt es dazu: „Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Marsberg opfern große Teile ihrer Freizeit ehrenamtlich im Dienst der Stadt und ihrer Bürger, sie riskieren im Einsatz für das Gemeinwesen ihre Gesundheit und sogar ihr Leben. Sie müssen dafür unter anderem auch viel für ihre Fitness tun, um jederzeit einsatzbereit zu sein und sich den Belastungen des Dienstes aussetzen zu können. Einen kleinen Beitrag der Anerkennung des Engagements und der finanziellen Unterstützung des Sporttrainings der Feuerwehrleute soll nun auf Anregung des Wehrleiters durch einen freien Eintritt im städtischen Hallenbad erfolgen. Hiermit wird die Attraktivität des Einsatzes in der Freiwilligen Feuerwehr gesteigert, um auch in Zukunft auf eine leistungs- und zahlenmäßig einsatzfähige Feuerwehr zurückgreifen zu können.“
Freier Eintritt ins Hallenbad
Von der Maßnahme profitieren also nicht nur die Feuerwehrkameraden, sondern im Grunde alle. Wie berichtet, geht der Beschluss auf einen Vorschlag des Wehrleiters Cyrill Stute zurück, den dieser im Rahmen seines Jahresberichts in der Februar-Ratssitzung gemacht hatte. Nach Ablauf eines Jahres soll geprüft werden, wie stark das Angebot genutzt wird und welche Kosten der Kommune dadurch entstehen.
Auslösung von Brandmeldeanlagen
Zwei weitere Beschlüsse, der Kostenersatz bei Auslösung von Brandmeldeanlagen sowie der Umgang mit der Beseitigung von Ölspuren, gehen ebenfalls auf Anträge der Wehrleitung zurück. Bisher hatte die Feuerwehr darauf verzichtet, Einsätze aufgrund von Alarmen von Brandmeldeanlagen abzurechnen, wie dies eigentlich die Gebührenordnung auf Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vorsieht. Der Grund dafür war, dass viele Unternehmer, die Brandmeldeanlagen unterhalten, ihre Mitarbeiter unentgeltlich bei Einsätzen freistellten. Mittlerweile beantragten aber nahezu alle privaten Arbeitgeber Lohnkostenersatz für die Freistellung, heißt es in der Erläuterung zur Beschlussvorlage. Daher werden zukünftig (ab 1. April) diese Einsätze den Betreibern der Brandmeldeanlagen in Rechnung gestellt.
Beseitigung von Ölspuren
Für die Beseitigung von Ölspuren wird die Freiwillige Feuerwehr Marsberg nicht mehr generell zuständig sein. Deren Beseitigung liegt zukünftig in der Verantwortung des jeweiligen Straßenbaulastträgers. In der Begründung der Vorlage wird erläutert, dass die Beseitigung von Ölspuren laut Gesetz über Brandschutz, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG), nicht zu den Aufgaben einer Feuerwehr gehöre, sondern dem jeweiligen Straßenbaulastträger obliege. Die Beseitigung durch die Wehren sei also eine zusätzliche Leistung. Eine Ausnahme würde die technische Hilfeleistung sein. Die Häufigkeit von Ölspuren führe jedoch zu einer hohen Belastung der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute, die zudem durch den Arbeitgeber freigestellt werden müssten. Die Beseitigung von Ölspuren soll zukünftig dem städtischen Betriebshof übertragen werden. Bei größeren Schäden wird von der Verwaltung ein externer Dienstleister beauftragt. Welche finanziellen Auswirkungen sich daraus ergeben, sei noch nicht abzuschätzen. Ist der Verursacher einer Ölspur bekannt, bekommt dieser in der Regel die Kosten in Rechnung gestellt. Anderenfalls muss die Kommune, beziehungsweise der jeweilige Baulastträger der Straße, die Kosten tragen.