Pferd entzogen
Bestrafung für ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz: Laut Gerichtsverhandlung am Marsberger Amtsgericht hat ein Marsberger Pferdewirt im März vergangenen Jahres seinen vierjährigen Hannoveraner Hengst in einer zu kleinen Box gehalten. Dabei hat er in seinen eigenen Ausscheidungen gestanden und keinen Auslauf gehabt.
Auf den Fotos aus dem vergangenen Jahr, die der Amtstierarzt schoss, war das Tier stark verschmutzt und in einem schlechten bis sehr schlechten Pflegezustand. Die Box war voll von festgetrampelten Pferdeäpfeln, der Bodenbelag fast schwarz, 10 bis 15 Zentimeter hoch und "quatschte". Wäre Einstreu dabei gewesen, wären der Boden und der Hengst nicht so verklebt gewesen. Dieser wirkte apathisch, hatte geschlossene Lider und eine gesenkte Kopfstellung. Mindestens 14 Tage lang stand der Hannoveraner, selbst kotverkrustet, in dieser zu engen, verschmutzten Box.
Behauptungen des Angeklagten, dass der Hengst aufgrund einer Kolik in diesem erbärmlichen Zustand gewesen sei, wurden im zweiten Gerichtsverhandlungstag von einem Tierarzt zurückgewiesen. Hätte das Tier eine Kolik gehabt, wäre der Schmutz nass gewesen, es hätte akute Schmerzen gehabt und der Ernährungszustand wäre schlechter gewesen. Zudem sagte der Angeklagte, dass er bei diesem Tierarzt aufgrund einer Stute in Behandlung gewesen sei und sich einen Rat für den Hannoveraner Hengst eingeholt habe. Der Tierarzt wies die Behauptung zurück. Auch könne er sich nicht mehr an die Behandlung der Stute erinnern, die angeblich 2000 Euro gekostet habe: "100 bis 500 Euro am Tag sind ein großer Aufwand für eine Kolik. Ich kann mich nicht an eine so teure Kolik erinnern."
Hannoveraner Hengst hat gelitten
Der zuständige Richter sieht bestätigt, dass der Hengst in einer Zeitspanne von etwa 14 Tagen spürbar beeinträchtigt war und gelitten hat. Dabei sei irrelevant, ob das Pferd eine Kolik gehabt hätte oder nicht. Der Angeklagte habe dies erkannt, aber eine Änderung für unnötig gehalten, obwohl er als Pferdewirt eine gehobene Kenntnis habe. Da der Angeklagte aber bisher unbelastet war und den Hof jahrzehntelang ohne Beanstandung geführt habe, sei eine Geldstrafe ausreichend.
Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 55 Euro verurteilt. Zudem werden der Hengst und der Pferdepass eingezogen. Die Kosten des Verfahrens übernimmt der Angeklagte. Ein Tierhalteverbot ist unnötig, da die anderen Pferde in einem ordentlichen Zustand seien.