Rathaus-Neubau: Stadt Medebach siegt vor Gericht
Ergebnis der Bürgerbefragung kann berücksichtigt werden
Medebach. (immig)
Im Streit um die Beauftragung eines Architekten für den Neubau des Rathauses wies jetzt die Kammer für Handelssachen beim Landgericht in Arnsberg die Klage eines auswärtigen Architekten gegen die Stadt Medebach ab. Damit scheiterte der Architekt Wrede aus Goch mit seinem Antrag, der Stadt zu untersagen, den Zuschlag der einheimischen Architektin Köster-Saure zu erteilen.Das Gericht machte zunächst einen Vergleichsvorschlag, wonach die Stadt 15.000 Euro Entschädigung an Wrede zahlen sollte. Das lehnte dieser aber ab, weil er in erster Linie der Stadt untersagen wollte, der einheimischen Architektin den Zuschlag zu erteilen.
Mögliche Berufung wird abgewartet
Die darauf gerichtete Klage wies dann aber das Gericht durch Urteil zurück. Der Vorsitzende führte aus, dass es hier um Zivilrecht gehe und die Stadt in ihrer Entscheidung frei sei. Selbst wenn sie schon mit dem Kläger Wrede einen Vertrag abgeschlossen haben würde, könnte sie diesen Vertrag auch wieder kündigen. Daher könne man ihr auch nicht untersagen, mit einem anderen einen Vertrag einzugehen. Offen bliebe dann nur die Frage einer entsprechenden Entschädigung für Wrede. Im Übrigen könne man der Stadt nicht verwehren, bei ihrer Entscheidung die Meinung einer überwiegenden Mehrheit der Bürger zu berücksichtigen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Kläger Wrede dagegen noch Berufung einlegen kann. Insoweit will die Stadt mit der endgültigen Erteilung des Zuschlages noch abwarten.