Badeseen am Hennesee wieder freigegeben - Abstandsregeln gelten

Meschede - Mit den Anpassungen der Corona-Schutzverordnung in NRW stehen auch die Badestellen am Hennesee ab sofort für Besucherinnen und Besucher zur Verfügung.
Wichtig: Wie überall in NRW gelten auch am Hennesee und an den Badestellen die bekannten Verhaltensregeln zum Infektionsschutz. „Wer sie beachtet, schützt nicht nur sich selbst, sondern vor allem Andere“, unterstreicht Stadtkämmerer Jürgen Bartholme und Geschäftsführer der Hennesee GmbH.
Konkret: Gemeinschaftlich dürfen nur Familienangehörige aus zwei verschiedenen Haushalten beisammen sein. Alle anderen Personen müssen - wie generell im öffentlichen Raum - einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einhalten. Entsprechende Hinweise sind in den Badestellen angebracht worden. Verstöße können ein Bußgeld nach sich ziehen. Darum gehe es aber überhaupt nicht, betont Jürgen Bartholme: „Wer sich an die Abstands- und Hygieneregeln hält, leistet einen wichtigen Beitrag, dass ein Besuch der Badestellen für alle Gäste eine sichere und angenehme Sache ist.“
Eine weitere Sicherheits-Regel gilt wie in den vergangenen Jahren: Die Schwimm-Aufsicht ist nur dann besetzt, wenn in den Badestellen die rot-gelbe Flagge gehisst ist. „Dann können sich Besucherinnen und Besucher sicher sein, dass ausgebildete Schwimmer der DLRG die Aufsicht führen“, so Jürgen Bartholme. Im Umkehrschluss gibt es bei fehlender Flagge keine Badeaufsicht. Jürgen Bartholme weist noch einmal darauf hin, dass das Baden an den Badestellen immer auf eigene Gefahr erfolgt.