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Bedenken um „kommunale Hoheit“

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„Das wird ein längerer Prozess sein“, stellte Bürgermeister Uli Hess in jüngster Sitzung des Rates der Kreis- und Hochschulstadt Meschede anlässlich der Erörterung des Tagesordnungspunktes „Klimaschutzkonzept für den Hochsauerlandkreis und zehn kreisangehörige Städte und Gemeinden“ fest. Diese Aussage hätte auch gepasst zu zwei weiteren Dauerbrennern, die den Rat und seine Fachgremien beschäftigten: der Landesentwicklungsplan NRW sowie der Lärmaktionsplan 2013.

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„Das Konzept enthält eine Vielzahl an möglichen Einzelmaßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes. Die konkrete Auswahl beziehungsweise die tatsächliche Umsetzung ist den jeweiligen Städten und Gemeinden vorbehalten.“ So heißt es zum weiteren Vorgehen in der vom Fachbereich Planung und Bauordnung der Stadt formulierten Verwaltungsvorlage.

In der Erörterung ging es zunächst um einige Zahlen, etwa um die Energie-/CO2-Einsparungsquote. Ein Fachmann hat für Meschede 43 Prozent hochgerechnet. Peter Temmhoff vom Fachbereich Infrastruktur: „Aus unserer Sicht sind fünf bis 15 Prozent Einsparungen möglich, maximal bis 25 Prozent bei Investitionen an den Gebäuden zwischen 3,5 und 5 Millionen Euro.“ Im Haushalt 2014 sind unter diesem Titel 240.000 Euro gebucht. „Da werden wir mit dem neuen Rat noch dran arbeiten“, resümierte der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt.

Das Statement hätte auch bei der Thematik Landesentwicklungsplan (LEP) und dessen Auswirkungen seine Berechtigung gehabt. In den Tagesordnungspunkt leitete der CDU-Fraktionsvorsitzende Willi Raulf mit der Aussage ein: „Es wird immer mehr hineinregiert in die kommunale Hoheit.“ Die Vorlage zur Thematik zählt rund 50 Seiten und leitet mit der Feststellung ein, dass „der Landesentwicklungsplan NRW 2013 grundlegende Weichen stellt für die strategischen Ziele des Landes NRW. Dies beinhaltet auch die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten ländlicher Regionen.“ Und: „Die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes ist grundsätzlich positiv zu bewerten.“

25 Festlegungen als „kritisch“ erachtet

Der LEP enthält 125 Festlegungen. Aus Sicht der Verwaltung sind daraus drei Handlungsschwerpunkte zu benennen: Freirauminanspruchnahme (Einschränkung des Flächenverbrauchs), Klimaschutz und Klimafolgeanpassung, Förderung erneuerbarer Energien (insbesondere Windkraft). 25 der Festlegungen seien als „kritisch“ zu sehen. Etwa zum Grundsatz „Vorranggebiete für die Windenergienutzung“: „Die Dimension der Festlegung von Vorranggebieten durch die Regionalplanung ist zu streichen“, schlägt die Verwaltung als Stellungnahme vor.

Den Anregungen und Bedenken Richtung Düsseldorf stimmte der Stadtrat bei drei Enthaltung zu. Dort steht jetzt die Auswertung der Stellungnahmen an. Rund 60 Seiten zählt die Verwaltungsvorlage zum Lärmaktionsplan, der nun bei sechs Gegenstimmen beschlossen wurde. Eine Vielzahl von Maßnahmen ist in einem „Selbstbindungsplan“ formuliert worden. In einer Erklärung hatte die Stadt Meschede bereits betont, dass die betreffenden Straßen der Verantwortung des Bundes beziehungsweise des Landes unterliegen. Unter dem markantesten Stichwort „Schallschutz“ bleibt der Lärmaktionsplan ein Dauerthema, zumal der Beschluss auch festlegt, dass „im Herbst 2016 über den Sachstand zu berichten ist“. (Von Wilfried Gundel)

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