Hilfe im Pfändungsfall
Schulden sind keine Ausnahmeerscheinung. Für immer mehr Menschen gehören Gläubiger mit Pfändungsansprüchen zum Alltag. Deshalb wurde auch das Pfändungsschutzkonto eingeführt. Informationen dazu erteilt die Diakonie Ruhr-Hellweg bei drei verschiedenen Veranstaltungen.
Das Thema ist dringend, denn die Übergangszeit für den Pfändungsschutz auf den herkömmlichen Giro-Konten läuft ab. Bis zum 1. Januar 2012 müssen bei bestehenden Pfändungen sogenannte P-Konten eingerichtet sein, sonst ist das Einkommen zum Jahresbeginn weg.
Was das genau bedeutet, darüber informieren jetzt die Fachberaterinnen der Diakonie Ruhr-Hellweg. Wer zu Neujahr keine böse Überraschung beim Blick auf den Kontoauszug erleben will, kann bei speziellen Informationsveranstaltungen zum Kontenpfändungsschutz vorbeugen. Am kommenden Freitag, 2. Dezember, erläutern die Beraterinnen von 9 bis 12 Uhr im Haus der Diakonie in Meschede an der Schützenstraße 10 sowie am Donnerstag, 8. Dezember, von 8.30 bis 12 Uhr in der Beratungsstelle für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten in Arnsberg an der Ruhrstraße 74b die Folgen, die aus dem Ablaufen der Übergangszeit für Schuldner resultieren.
Pfändungsschutz ändert sich
Das Pfändungsschutzkonto wurde im Sommer 2010 eingeführt, um das unpfändbare Einkommen vor Kontopfändungsversuchen von Gläubigern zu schützen. Hier kann der Schuldner über einen bestimmten Geldbetrag pro Monat - mindestens 1028,89 Euro - frei verfügen. Dieser Freibetrag kann, wenn zum Beispiel eine Familie von dem Einkommen zu unterhalten ist, auf Antrag erhöht werden. Bislang war für eine Übergangsfrist auch noch ein Pfändungsschutz auf dem normalen Girokonto möglich. Ab dem 1. Januar ändert sich das. Von diesem Stichtag an ist ein P-Konto bei bestehenden Pfändungen notwendig. Das ist vor allem für jene wichtig, deren Girokonto bereits mit einer oder mehreren "alten" Pfändungen belastet ist. Sie sollten jetzt dringend bei ihrer Bank eine Umwandlung in ein P-Konto beantragen. Sonst beginnt das neue Jahr ohne Geld auf dem Konto.
Schnelles Handeln ist auch deshalb wichtig, weil zum Jahresende mit Bearbeitungsstaus bei den Banken zu rechnen ist. Bekommen Schuldner jetzt eine erste Pfändung, haben sie vier Wochen Zeit, die Umwandlung in ein P-Konto zu beantragen. Auch mit Pfändungen belegte Gemeinschaftskonten müssen in Einzelkonten umgewandelt werden.
Wer hier den Überblick verloren hat, kann sich bei den Informationsveranstaltungen der Diakonie Klarheit verschaffen. Anmeldungen sind nicht erforderlich. Entsprechende Pfändungsbeschlüsse, Nachweise über das Einkommen, über bestehende Unterhaltspflichten und etwas Zeit sind mitzubringen.