Haftstrafe für 29-Jährigen: Badewannen-Bilder von Kindern der Freundin gefordert

Meschede – In zweiter Instanz wurde jetzt am Landgericht Arnsberg ein vom Amtsgericht Meschede gefälltes Urteil vom 15. Januar 2020 bestätigt und damit die Berufung zurückgewiesen. Der 29-jährige Angeklagte wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern, Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Schriften sowie Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Im Oktober 2016 hatte der Angeklagte, der nach eigenen Angaben selbst im Kindesalter täglich missbraucht worden ist, seine damalige Freundin über eine Datinghotline kennengelernt und ihr bereits zu Anfang der asexuellen Beziehung von seinen pädophilen Neigungen sowie dem bereits begangenen sexuellen Missbrauch an einem Jungen berichtet.
„Am Anfang unserer Beziehung hatte er mir gesagt er sei geheilt, würde aber sofort etwas sagen, falls er eine Veränderung bemerke“, erklärte die ehemalige Lebensgefährtin vor Gericht. Im Vertrauen darauf folgten regelmäßige Treffen am Wochenende und später das Kennenlernen der drei Kinder.
„Zuerst war das Interesse für die Frau da“, betonte der Angeklagte vor Gericht. Das Interesse an einem ihrer Söhne, mit dem er in der Folge auch geduscht hatte, sei erst später gewachsen. Angeblich sei der auslösende Faktor dafür die Situation in einer therapeutischen Einrichtung im Sauerland gewesen. „Ich durfte plötzlich nicht mehr alleine aus dem Haus gehen. Selbst Zigaretten holen wurde mir verboten. Der Therapeut sagte, ich sei gemeingefährlich für andere. Mir wurde das zu eng und ich suchte einen Ausweg“, so der 29-Jährige.
Deshalb habe er seine Freundin per SMS aufgefordert, explizite Fotos von zwei ihrer Kinder in der Badewanne zu machen. „Ich wollte das nicht, habe es aber getan, weil ich Angst vor ihm hatte“, gab die ehemalige Lebensgefährtin vor Gericht zu Protokoll.
„Pädophile Grundfixierung“
Trotz der schweren Vergehen sieht sich der arbeitslose Angeklagte, der in Velbert geboren und seit seinem fünften Lebensjahr in Heimen, in einer Pflegefamilie und in therapeutischen Einrichtungen aufgewachsen war, heute selbst nicht mehr als Gefahr. Dadurch, dass er 2018 aus besagter Einrichtung ausgezogen sei, ginge es ihm jetzt besser. Er sei jetzt homosexuell und lebe seit zwei Monaten im Ruhrgebiet mit einem 19-jährigen Jungen von der Straße zusammen. Durch seine Familie und den WG-Freund habe er einen durchstrukturierten Tag.
Dr. Josef Lessmann, Facharzt für Neurologie, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie aus Warstein, attestierte dem straffällig gewordenen Mann indes unmissverständlich eine stabile pädophile Triebbefriedigung. Weiterhin riet er einer konsequenten Therapie nachzugehen. „Die Grundfixierung ist pädophil. Durch Fotos von Jungen im Alter von sieben bis elf Jahren holt er sich seine sexuelle Befriedigung mit zielgerichteter Energie. Er ist ein fixierter Tätertyp, der sich mit seinem Opfer identifiziert und kein Interesse an sexuellen Beziehungen zu Erwachsenen hat“, so Dr. Lessmann.
In seinem anschließendem Plädoyer forderte die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Staatsanwaltschaft hingegen sah keine Veranlassung für eine Mindesstrafe, verlangte die vom Amtsgericht Meschede verhängte Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. „Der Angeklagte ist pädophil, es hat sich heute nichts geändert. Seine Sexualität mit Kindern verlagert er jetzt auf seinen 19-jährigen abhängigen Mitbewohner. Die Berufung ist zu verwerfen“, so die Staatsanwältin.
Dieser Forderung kam Richter Markus Jäger in seinem Urteil nach: „Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Angeklagte wird wegen schwerem sexuellen Missbrauchs an Kindern mit Verbreitung kinderpornografischer Dateien zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.“