Mutmaßliche Veruntreuung von 175.000 Euro: Pfarrer Richard Steilmann aus Bigge räumt Vorwürfe ein

Richard Steilmann ist nicht länger leitender Pfarrer des Pastoralverbunds Bigge-Olsberg. Bereits am 25. März war vonseiten des Erzbistums Paderborn und des Kirchenvorstandes St. Martin darüber informiert worden, dass Pastor Steilmann auf seine bisherige Pfarrstelle verzichtet.
Bigge/Olsberg – Diözesanadministrator Monsignore Dr. Michael Bredeck hatte den von Steilmann angebotenen Rücktritt angenommen. Die vorübergehende Leitung des Pastoralen Raumes und der zugehörigen Pfarrgemeinden wurde Pfarrer Burkhard Sudbrock übertragen.
Was ist passiert?
Grund für den angebotenen Amtsverzicht seien laut Erzbistum Paderborn „Unregelmäßigkeiten in der kirchengemeindlichen Vermögensverwaltung“ gewesen. Nach ihrem Bekanntwerden hatte das Erzbistum die Revision mit der Überprüfung der finanziellen Auffälligkeiten in Höhe von rund 175.000 Euro beauftragt. In einem anschließenden Gespräch räumte Pfarrer Steilmann laut Erzbistum die im Prüfungsbericht getroffenen Feststellungen vollumfänglich ein und erklärte seine Absicht zur Wiedergutmachung. Durch das eingeräumte Fehlverhalten ist der Kirchengemeinde St. Martin durch mutmaßliche Veruntreuung zum Vorteil Dritter ein hoher finanzieller Verlust im sechsstelligen Bereich entstanden. Auffälligkeiten in der Vermögensverwaltung der benachbarten Kirchengemeinden konnten durch die Prüfer jedoch nicht festgestellt werden.
Selbstanzeige?
„Das Erzbistum Paderborn hat Pfarrer Steilmann unverzüglich zur Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung geraten und ihm die Möglichkeit eingeräumt, eine Strafanzeige in eigener Sache zu erstatten“, schreibt das Erzbistum in seiner Pressemitteilung. Diese Anzeige sei nach Auskunft seines Anwalts am Donnerstag auf den Weg gebracht worden. Die Polizeidienststelle Brilon teilte jedoch auf Nachfrage des SauerlandKurier mit, dass bisher noch keine Selbstanzeige von Richard Steilmann eingegangen ist.
Wer übernimmt Aufgaben des Pfarrers?
Die Seelsorge in den durch den Pfarrstellenverzicht und die darauf folgende Ungewissheit der zurecht irritierten Gemeinden wird durch den vorübergehend leitenden Pfarrer Burkhard Sudbrock und das Pastoralteam vor Ort aufrechterhalten. „Das Erzbistum bedauert außerordentlich, dass es in den Kirchengemeinden zu Irritationen und Enttäuschungen gekommen ist. Aus Gründen der Transparenz wurde der zum Zeitpunkt am 25. März gesicherte Verfahrensstand gleichzeitig mit der Information zum Pfarrstellenverzicht unverzüglich mitgeteilt. Diese Information erfolgte auf der Grundlage, dass der Pfarrer die Vorwürfe zuvor vollumfänglich eingeräumt hatte. Weitere Angaben waren zu dem Zeitpunkt noch nicht möglich“, teilte das Erzbistum mit. Die sich an das Prüfungsergebnis und die sich aller Voraussicht nach folgenden staatlichen Ermittlungen anschließenden Fragen gelte es nun, zu klären und zu bewerten. Es stelle sich insbesondere die Frage der Wiedergutmachung.
Staatsanwaltschaft wird ermitteln
Das Erzbistum Paderborn und der Kirchenvorstand St. Martin sehen sich zur rückhaltlosen Aufklärung des Sachverhaltes verpflichtet. Gleichwohl stehe das Erzbistum in der Fürsorgepflicht für Pfarrer Steilmann. Vor diesem Hintergrund und in Vorausschau der durch die Anzeige zu erwartenden staatsanwaltlichen Überprüfungen bittet das Erzbistum um Verständnis, dass weitere Angaben zum Sachverhalt bis auf Weiteres nicht erfolgen können.
Der Pastoralverbund Bigge-Olsberg selbst verweist aus juristischen Gründen auf die Pressestelle vom Erzbistum Paderborn.
Aufgaben der Revision
Die Revision im Erzbistum Paderborn ist unter anderem für die Prüfung der Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze in den Einrichtungen der Erzdiözese zuständig.