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Viel Lärm um nichts? – Schreiben der EU zum Vogelschutzgebiet sorgt für Wirbel 

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Von: Kristin Sens

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Artenreiches und landschaftlich vielfältiges Streitobjekt: Die Antwort der EU-Kommission auf den Antrag des VNV, im Hoppecke-/Diemeltal und angrenzenden Wäldern ein Vogelschutzgebiet auszuweisen, sorgte jetzt für politischen Wirbel.
Artenreiches und landschaftlich vielfältiges Streitobjekt: Die Antwort der EU-Kommission auf den Antrag des VNV, im Hoppecke-/Diemeltal und angrenzenden Wäldern ein Vogelschutzgebiet auszuweisen, sorgte jetzt für politischen Wirbel. © Kristin Sens

Ein Brief, dessen Wortlaut offensichtlich kaum einer kennt, aber jeder zu kennen glaubt, sorgt derzeit für viel Wirbel.

Marsberg/Brilon/Olsberg – Es geht um die Antwort der EU-Kommission auf den Antrag des Vereins für Natur- und Vogelschutz HSK (VNV), im Hoppecke-/Diemeltal und angrenzenden Wäldern ein Vogelschutzgebiet auszuweisen.

Der Inhalt dieses Briefes könnte nun aber darüber entscheiden, ob das gesamte Meldeverfahren, welches das Landesamt für Natur-, Umwelt-, und Verbraucherschutz (LANUV) im Auftrag des Umweltministeriums durchführt, gekippt wird.

Erklärung des VNV

Johannes Schröder vom VNV erklärt, man hätte den Antrag auf Ausweisung im Dezember 2019 an alle Instanzen geschickt, vom Kreis über die Bezirksregierung und Landesregierung bis zur EU.

Während der Kreis sich für nicht zuständig erklärte, sei das Ministerium im Sommer 2020 tätig geworden und das LANUV habe vom VNV weitere Detailunterlagen angefordert. Anfang Januar habe man eine Antwort von der EU-Kommission erhalten. „Darin stand, dass die EU eine Ausweisung begrüßt, aber dass sie keine rechtliche Grundlage hat, die Ausweisung zu verlangen. Dies sei allein hoheitliche Aufgabe der EU-Mitgliedsstaaten“, sagt er.

Bezirksregierung

Der Pressesprecher der Bezirksregierung Christoph Söbbeler erklärt dazu: „Der Brief war an den VNV adressiert. Wir wissen davon, haben den Brief aber selbst nicht vorliegen.“ Es sei zwar allgemein bekannt, dass es dazu eine strittige Einschätzung gibt, aber als Bezirksregierung führe man lediglich das Anhörungsverfahren im Auftrag der Landesregierung durch. „Die Entscheidung liegt in Düsseldorf“, so Söbbeler. In ihrer Pressemeldung vom 18. Dezember 2020 schrieb die Bezirksregierung: „Das LANUV hat diese (Daten des VNV, Anm. d. Red.) nach den anerkannten Kriterien geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gebiet an die EU gemeldet werden muss. Für das zu meldende Vogelschutzgebiet ist nun davon auszugehen, dass es sich um ein faktisches Vogelschutzgebiet‘ handelt. Hierunter werden Gebiete verstanden, die im ursprünglichen Meldeprozess vor 2004 nicht als VSG ausgewiesen wurden, obwohl sie hätten ausgewiesen werden müssen, weil sie ebenfalls zu den für den Vogelschutz ‚geeignetsten Gebieten‘ gehören.“ (Ausgewiesen wurden sie 2004 deshalb nicht, weil keine ausreichende Datengrundlage vorlag.)

Bürgermeister Bartsch

Brilons Bürgermeister Dr. Christof Bartsch hat nach eigenem Bekunden Ende Mai bei einem Ortstermin mit der Familie von Papen, in dem es um das Vogelschutzgebiet ging, erfahren, was in dem Brief steht. Inhaltlich deckt sich das weitgehend mit der Aussage des VNV, dass die EU keine rechtliche Grundlage habe und die Entscheidung allein im Ermessen des Landes liege. „Das ist deshalb so pikant, weil LANUV und Ministerium immer gesagt haben, dass bei Nichtausweisung ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU drohe. Auch wenn wir Zweifel geäußert haben, warum das Verfahren so schnell abgewickelt werden muss, hat man damit argumentiert“, so Bartsch. Er habe daraufhin am 4. Juni die Umweltministerin angeschrieben und um Klärung gebeten. Weder LANUV noch Ministerium kennen aber seines Wissens den genauen Wortlaut des Briefes. „Wenn man den Eindruck gewinnt, hier wird nicht mit offenen Karten gespielt, reagiert man schon einmal zurückhaltender“, begründete der Bürgermeister seine Skepsis gegenüber dem Verfahren. So habe man mehrfach Rohdaten angefordert, aber keine Unterlagen erhalten.

Tatsächlich hatte Dr. Christoph Leifer, im Umweltministerium unter anderem zuständig für Naturschutzgroßprojekte, in einer Informationsveranstaltung im Zusammenhang mit dem Status als faktischem Vogelschutzgebiet davon gesprochen, dass unter Umständen ein EU-Vertragsverletzungsverfahren drohen könne.

Bürgermeister Schröder

Wesentlich entspannter beurteilt Marsbergs Bürgermeister Thomas Schröder die Situation. „Ich habe von dem Brief erst aus der Presse erfahren“, sagt er. Auf die Marsberger Stellungnahme habe das keinen Einfluss gehabt. „Wir haben hier einvernehmlich mit allen Beteiligten unsere Bedenken und Einwände artikuliert und fristgerecht auf den Weg an die Bezirksregierung gebracht. Ob der besagte Brief wirklich die Bedeutung hat, die ihm jetzt zugemessen wird, bezweifelt er. Er erinnert sich an ein Gespräch das er mit dem Ansprechpartner für Vogelschutz beim LANUV Michael Jöbges geführt hat, indem dieser sagte, dass man auch, unabhängig davon, ob die EU das rechtlich fordert, zu der Einschätzung kommen kann, ein Vogelschutzgebiet auszuweisen.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, der VNV hat lediglich einen Antrag gestellt. Die Entscheidungshoheit liegt bei der Landesregierung, unabhängig vom Wortlaut dieses Briefes. Das Umweltministerium hat auf eine Anfrage bisher nicht reagiert. Johannes Schröder betont, dass von Seiten des VNV nie von einem drohenden Vertragsverletzungsverfahren gesprochen worden sei. Er sei immer gesprächsbereit gewesen, habe aber von Anfang an von einigen Seiten viel Widerstand und regelrechte Anfeindungen erfahren. Auch im Rahmen der digitalen Informationsveranstaltungen wurde von Interessengruppen, unter anderem Betreibern von Windkraftanlagen, gegen den VNV gehetzt und polemisiert. Abschließend sagt Johannes Schröder: „Wir werden weiter um das Vogelschutzgebiet kämpfen.“ In Kürze wolle man aktuelle Erhebungsdaten aus diesem Jahr nachliefern.

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