Bei der weitaus größten Zahl der Anrufe behauptet das werbende Unternehmen, es habe eine Einwilligung der Kunden erhalten. Oft verstecken sich diese Einwilligungserklärungen im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Beim Vertragsabschluss sollte daher auf Klauseln, die die Speicherung und Nutzung der Daten zu Werbezwecken erlauben, geachtet werden. Solche Klauseln sind meistens mit „Datenschutz“ oder „Datenverarbeitung“ überschrieben und müssen klar vom anderen Text zu unterscheiden sein. Verbraucher sollten die entsprechende Passage streichen.
Auch wenn ein Werbeanruf illegal war, ist der geschlossene Vertrag in der Regel gültig. Ausnahmen sind zum Beispiel Verträge überGewinnspieldienste. Seit Juli 2021 können auch Energielieferungsverträge mit Haushaltskunden – außerhalb derGrundversorgung – nicht mehr mündlich abgeschlossen werden. Diese bedürfen der Textform und somit zum Beispiel einem Vertragsabschluss per Brief, Fax, E-Mail oder SMS.
Wer einen Vertrag am Telefon geschlossen hat und dies nachträglich bereut, kann den Vertrag aber binnen 14 Tagen widerrufen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung. Die Widerrufsfrist beginnt bei Kaufverträgen nach Erhalt der Ware und bei Verträgen über Dienstleistungen bereits mit Vertragsabschluss. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn das Unternehmen über das Widerrufsrecht informiert hat.
Ein Telekommunikationsvertrag muss seit dem 1. Dezember 2021 in Textform genehmigt werden. Solange ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das heißt: Bleibt die Genehmigung aus, dürfen Verbraucher nicht zur Kasse gebeten werden, auch wenn die Leistung, zum Beispiel eine höhere Internetgeschwindigkeit, schon erbracht wurde. Eine Frist muss dabei nicht beachtet werden. Das allgemeine 14-tägige Widerrufsrecht gilt ebenfalls.
Werbeanrufe ohne vorherige, ausdrückliche Einwilligung sind verboten. Verstöße dagegen können Betroffene der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur melden. Dafür ist es sinnvoll, die Telefonnummer und weitere Informationen zum Anrufer, wie zum Beispiel den Anrufzeitpunkt, den Firmennamen und die Rufnummer, mit der sie angerufen wurden, aufzuschreiben.
Weitere Infos
Einen Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderungen sowie einen Musterbrief zum Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zu Werbezwecken finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/