1. SauerlandKurier
  2. HSK
  3. Sundern

Sunderner CDU legt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ralph Brodel ein

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Daniel Großert, Andre Geißler

Kommentare

null
Keine heile Welt im Rathaus: Bürgermeister Ralph Brodel muss sich Vorwürfe der CDU gefallen lassen.

Sundern. Die CDU-Ratsfraktion hat bei Landrat Dr. Karl Schneider Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Ralph Brodel eingelegt. Laut den Christdemokraten habe das Stadtoberhaupt Akteneinsicht in Bezug auf die Rechtsberatung der Stadt verweigert. Brodel selbst äußerte sich am Montag in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz zu den Vorwürfen. Eine Sondersitzung des Stadtrates am 5. April soll nun den Sachverhalt klären.

Zum Hintergrund: Im Fall der vorläufigen Suspendierung des damaligen Fachbereichsleiters Personal Manfred Franke im November 2015 und der gescheiterten Abberufung des Beigeordneten Meinolf Kühn im Frühjahr 2016 (Kurier berichtete) sowie in zwei weiteren Rechtsfällen hat die Stadt Mandate an die Düsseldorfer Anwaltskanzlei GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht vergeben. In allen Fällen wird sie von Rechtsanwalt Dr. Michael Terwiesche vertreten. 

null
Ralph Brodel blickt der Sonderratssitzung gelassen entgegen.

Da Terwiesche aus dem Kreis Wesel stammt, wo auch Ralph Brodel zuletzt gelebt hat, könne laut CDU nicht ausgeschlossen werden, dass die beiden sich „von Person her bekannt“ sind. Das wies Brodel zurück: „Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses ist es mir ein großes Bedürfnis, ganz emotionslos klarzustellen, dass ich den beauftragten Rechtsanwalt weder persönlich noch durch Gespräche oder Telefonate gekannt habe.“ Der Verwaltungschef erklärte stattdessen, dass ihm der Städte- und Gemeindebund die Düsseldorfer Kanzlei empfohlen habe. 

Mit dieser Aussage ist wiederum die CDU nicht einverstanden. Ihrem Antrag auf eine Sondersitzung des Stadtrates haben die Christdemokraten ein Schreiben angehängt, in dem der Bund mitteilt, dass seine Geschäftsstelle „schon allein aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Empfehlung für die Beauftragung einer konkreten Rechtsanwaltskanzlei“ abgebe. 

"Öffentlichkeit falsch informiert"

Ralph Brodel hingegen erläuterte, dass der Städte- und Gemeindebund ihm telefonisch eine summarische Empfehlung erteilt habe. Daraufhin habe er sich für Dr. Terwiesche entschieden, weil dieser als ausgewiesener Experte gelte. Da es darüber aber nichts Schriftliches gebe und der zuständige Mitarbeiter des Bundes in einer weiteren Mail bekräftigte, dass es keine Empfehlung seinerseits gegeben habe, wirft die CDU dem Bürgermeister vor, hier „Rat und Öffentlichkeit wissentlich falsch“ informiert zu haben.

Neben den angeblichen „Unwahrheiten“ des Bürgermeisters sind der CDU die Kosten für die Rechtsberatung von Dr. Terwiesche ein Dorn im Auge. Insgesamt wurden 64.100 Euro netto gezahlt. „Das ist viel zu viel Geld“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Stefan Lange. „Mit Mehrwertssteuer sind das mehr als 80.000 Euro. Das ist kein Pappenstiel, wenn man sieht, was man sich in anderen Bereichen für Gedanken um Ausgaben machen muss“, erklärte Lange. 

In diesem Punkt ist Ralph Brodel allerdings ähnlicher Meinung: „Ich selbst bin über die Kosten auch nicht glücklich, man muss aber bedenken, dass sich diese auf einen Zeitraum von November 2015 bis Ende 2016 beziehen, in dem ein hoher Rechtsberatungsbedarf herrschte und vier große und drei kleinere Rechtsfälle ganz oder weitestgehend geklärt worden sind. Da werden keine größeren Kosten mehr folgen.“ Die CDU glaubt dagegen, dass es immer noch „laufende Kosten“ gebe, weil die Verfahren eben noch nicht alle komplett abgeschlossen seien. 

Ein weiterer Kritikpunkt der Christdemokraten ist, dass der Bürgermeister die von ihnen beantragte „Akteneinsicht in Bezug auf das Vergabeverfahren von Rechtsanwaltsleistungen gegenüber der Rechtanwaltskanzlei GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht“, zu der auch Dr. Michael Terwiesche gehört, verweigert habe. Aus diesem Grund legte die CDU-Fraktion auch Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat des Hochsauerlandkreises Dr. Karl Schneider ein. Zu diesen Vorwürfen nahm Stefan Laufmöller, kommissarischer Leiter des Fachbereichs Organisation und Personal, Stellung: „Es gibt hier zwei diametral entgegenstehende Rechtsinteressen. Einerseits gibt es das berechtigte Interesse der Ratsfraktionen, andererseits steht da aber auch der umfassende Schutz der persönlichen Daten.“ 

Sonderratssitzung soll Klarheit bringen 

Der Antrag sei – nach der von der Stadt Sundern erfolgten Bitte zur rechtlichen Prüfung – zunächst von der Kommunalaufsicht des Hochsauerlandkreises und anschließend auch vom Städte- und Gemeindebund als problematisch eingestuft und nun zur Prüfung in die Abteilung Datenschutz weitergeleitet worden. Man warte nun auf die Entscheidung des Landesdatenschutzbeauftragten, es sei aber völlig offen, wann diese eingehen werde. Laufmöller bekräftigte aber: „Seitens des Bürgermeisters ist zu keiner Zeit eine Akteneinsicht verwehrt worden.“ 

null
Stefan Lange hofft, dass wieder Bewegung in die Angelegenheit kommt.

Aus Sicht der CDU gebe es die Gemeindeordnung allerdings her, dass eine Akteneinsicht gewährt werden müsse. „Wir wollen ja auch nicht die gesamten Akten, sondern nur die Unterlagen, die den konkreten Fall betreffen“, berichtet Stefan Lange. „Nach unserer Rechtsauffassung ist das ein legitimer Vorgang.“ 

Die von den Christdemokraten geforderte Sondersitzung des Stadtrates soll nun am 5. April zur Klärung des Sachverhaltes beitragen. Das sei laut Brodel angesichts der gesetzlichen Ladungsfristen der frühestmögliche Termin. Dann wird auch Dr. Michael Terwiesche im Rathaus anwesend sein und sich den Fragen der Ratsmitglieder stellen. Die CDU hofft, dass nun wieder Bewegung in die Angelegenheit kommt. „Es ist aus unserer Sicht seit sechs Wochen nichts passiert. Und es hätte Möglichkeiten und Wege gegeben, aufeinander zuzugehen“, meint Stefan Lange. Da aber noch nicht feststeht, ob bis dahin über den Antrag zur Akteneinsicht entschieden wird, stellt der Fraktionsvorsitzende der Christdemokraten klar: „Ohne macht die Sondersitzung keinen Sinn.“ 

Ralph Brodel will sich nach eigenen Angaben bis zu diesem Termin nicht mehr zur Angelegenheit äußern. „Ich warte mit höchster Gelassenheit den 5. April ab“, erklärt das Sunderner Stadtoberhaupt.

Auch interessant

Kommentare