Egon Brohsonns Frau hatte aber keinen Dienstleistungsvertrag dieser Art abgeschlossen. Hinzu kamen mehrere kleine Auffälligkeiten, die den 85-Jährigen auf die richtige Fährte brachten, dass es sich hier um ein Betrugsschreiben handeln musste.
Erstens: einige Rechtschreibfehler, wie das großgeschriebene Spätestens oder „die Originale Abschrift“.
Zweitens: In der Absenderzeile steht zwar eine Adresse („RA Benjamin Kowalski, RA Michael Schmidt, Maximilianstr. 35a, 80539 München“), aber kleingeschrieben in Klammern ist darunter vermerkt: „Hauptsitz, kein Postempfang!“. Das sei dann auch der Grund dafür, warum man das Lastschriftmandat nicht per Post, sondern per Fax oder per E-Mail versenden möge – wobei man für die Mail-Adresse auch noch einen QR-Code scannen sollte.
Während Egon Brohsonns Frau kurz nach Eingang des Briefes eine in etwa gleichaltrige Bekannte traf, die ebenfalls ein solches Schreiben bekommen hatte, suchte der 85-Jährige im Internet nach Hinweisen, wurde sogleich fündig und erstattete Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei wiederum berichtete in dieser Woche von „mehreren Personen, die alle älter als 70 Jahre waren“, die diese Schreiben bekommen haben. „Die Anzeigenerstatter haben richtig reagiert: Sie wussten, dass sie kein Abo abgeschlossen haben und erstatteten Anzeige wegen versuchten Betrugs“, schreibt die Polizei. Und weiter: „In keinem der angezeigten Fälle kam es zu einer Überweisung von Geld.“
Die Polizei rät bei Mahnschreiben solcher Art, zu hinterfragen, ob ein Abo geschlossen wurde. Zudem sollte kein Geld überwiesen werden und auch keine Auskunft zu persönlichen Daten getroffen werden. Wer ein solches Mahnschreiben erhalten oder sogar Geld überwiesen hat, sollte die Polizei kontaktieren und Anzeige erstatten.