Bürgermeister Heß stellt neue Schiedspersonen vor

Finnentrop - Bürgermeister Dietmar Heß stellte in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die neuen Schiedsleute der Gemeinde vor. Zugleich verabschiedete er Günter Schneider aus dieser Funktion.
Dietmar Heß begrüßte Jürgen Hennes aus Bamenohl als neue Schiedsperson und dankte ihm für seine Bereitschaft zur Übernahme dieser wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit. Ihm steht Elisabeth Nöker aus Fretter als stellvertretende Schiedsperson zur Seite, die bisher die Funktion der Schiedsperson innehatte. Bürgermeister Heß freute sich, dass Elisabeth Nöker dem Schiedsamt für eine weitere Amtszeit zur Verfügung steht. Damit trage sie zur Kontinuität im Schiedsamt bei.
Als bisherige stellvertretende Schiedsperson verabschiedet wurde Günter Schneider aus Finnentrop, der die Funktion eine Periode lang bekleidet hatte. Für Günter Schneider, viele Jahre Ratsmitglied und stellvertretender Bürgermeister, war es nach eigenem Bekunden das letzte Ehrenamt, das er angenommen habe. Bürgermeister Heß bedankte sich bei Günter Schneider für seine streitschlichtende Arbeit. Damit habe er maßgeblich zum Erhalt des Rechtsfriedens innerhalb der Gemeinde beigetragen.
Elisabeth Nöker und Jürgen Hennes wünschte er für die weitere Amtszeit und neue Tätigkeit alles Gute und viel Erfolg.
Dank und Anerkennung
In einer der Sitzung vorangegangenen internen Feierstunde hatte man bereits die Entwicklung des Schiedsamtes während der vergangenen Jahre beleuchtet und sich über die Bedeutung des Ehrenamtes für das Gemeinwesen ausgetauscht. An der Feierstunde nahm auch Jürgen Otto, Vorsitzender im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen – Bezirksvereinigung Siegen, teil, der den Dank des Bundesverbandes sowie der Bezirksvereinigung übermittelte.
Schiedsamt – was ist das?
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Frauen und Männer wahr. Sie werden vom Rat der Gemeinde für fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die regelmäßig zwischen 30 und 70 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich.
In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung Anklage erhebt (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann.
Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.
Zum Schiedsamt ist es nicht weit
Amtssitz der Schiedsperson ist Finnentrop. Die Schiedsperson hat ihren Amtsraum in Finnentrop, Am Markt 1 (Rathaus/Bürgertreff), und ist unter Tel. 0170/8618150 erreichbar. Termine können telefonisch vereinbart werden.