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Kirchhundemer CDU übt Kritik an Plänen zur Windenenergie

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Erhebliche Diskrepanz: Grün sind die Flächen der Suchraumkulisse der Gemeinde, die Flächen des „Sachlichen Teilplans Energie“ sind blau dargestellt.
Erhebliche Diskrepanz: Grün sind die Flächen der Suchraumkulisse der Gemeinde, die Flächen des „Sachlichen Teilplans Energie“ sind blau dargestellt.

Kirchhundem. Die Pläne zur Windkraft-Pläne für die Gemeinde Kirchhundem sorgen weiter für Zündstoff.

Die Windkraft-Pläne der Landesregierung für die Gemeinde Kirchhundem sorgen weiter für Zündstoff.

Denn es gibt erhebliche Unterschiede zwischen dem gemeindlichen, noch nicht abgeschlossenen, Planungskonzept und dem von der Bezirksregierung beziehungsweise vom Regionalrat im Entwurf des Teilplans Energie vorgelegten Windenergiekonzept Südwestfalen (siehe Karte). Das geht aus einer Pressemitteilung der CDU Kirchhundem hervor.

Während die Gemeinde Kirchhundem noch weiter zu analysierende Flächen zur Ausweisung von Windvorrangzonen identifiziert habe, decken sich die Flächen des „Sachlichen Teilplan Energie“ nur zu einem geringen Teil mit den Flächen der gemeindlichen Suchraumkulisse als konfliktarme Flächen für die Windkraftnutzung. Flächen, die die Gemeinde im laufenden Planverfahren bereits ausgeschlossen habe, tauchen in den Plänen aus Arnsberg wieder auf. „Die bisherigen Planungen der Gemeinde, die in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung erfolgt sind, werden einfach ignoriert. Der Teilplan Energie schränkt die kommunale Planung massiv ein, er ignoriert den politischen Willen des Gemeinderates und verursacht der Gemeinde zusätzliche erhebliche Planungskosten“ so CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Färber.

Bisher wurden von der Gemeinde 26.500 Euro verausgabt. Die Verwaltung rechnet mit weiteren Ausgaben für die Planung in Höhe von 22.000 Euro. Zudem werden noch Mehrkosten für gegebenenfalls erforderliche juristische Beratung, Mehraufwand bei der Artenschutzprüfung sowie anderen eventuell erforderlichen Gutachten entstehen.

Färber: „Für die Planverfasser des Teilplans und damit die Landesregierung NRW scheint der Natur- und Landschaftsschutz einen höheren Stellenwert zu haben als der Schutz des Menschen.“ Zusätzliche Vorrangflächen sollen wie die Vorrangfläche der Gemeinde im Rahrbacher Weidekamp wieder näher an die Dörfer platziert werden. Ortsferne Flächen sollen eher gemieden werden.

Die CDU-Fraktion hat daher erhebliche Bedenken zum Planentwurf, auch wegen der vorgesehenen Konzentration von Windkraftanlagen in der Nähe der Orte Rahrbach und Welschen Ennest durch Ausweisung von weiteren Vorrangflächen, unmittelbar angrenzend an die jetzige Vorrangzone, wo die Errichtung von vier Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils rund 200m sich bereits im Genehmigungsverfahren befinden.

„Eine Umzingelung von Orten wie zum Beispiel Rahrbach/Welschen Ennest oder Albaum/Heinsberg durch die geballte Ausweisung von Windvorrangzonen und die dadurch zu befürchtende optisch bedrängende Wirkung durch Windkraftanlagen muss verhindert werden“, so Färber.

Darum müsse es zur Korrektur im anstehenden Dialog mit der Bezirksregierung auf der Basis sachlicher Argumente kommen. Dadurch, dass die Gemeinde Kirchhundem sich seit über zwei Jahren aktiv und systematisch mit dem Thema „Windenergie“ befasst, liegen bereits umfangreiche Informationen über die Eignung oder Nichteignung von Flächen für die Windenergienutzung vor.

Färber: „Die Gemeinde muss sich weiter davon leiten lassen, den Menschen zu schützen, in dem Standorte möglichst weit weg von der Wohnbebauung vorgesehen werden, möglichst mit nicht einsehbaren Windkraftanlagen. Nur so lässt sich eine hohe Akzeptanz in der Bürgerschaft erzielen, nur so kann die auch in Kirchhundem grundsätzlich vorhandene Akzeptanz zur Nutzung der Windkraft vor Ort gesichert werden beziehungsweise erhalten bleiben“.

Färber weiter: „Die Meidung ortsferner Bereiche zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes bei gleichzeitiger Bevorzugung ortsnäherer Flächen zu Lasten des Anwohnerschutzes muss verhindert werden“. Besonders ortsferne Flächen, Flächen des „lärmarmen Raumes“ und der „wertvollen Kulturlandschaft“ dürfen nach Auffassung der CDU Kirchhundem in den Planungsprozessen nicht weiter ausgeschlossen werden.

Es bestehe Einvernehmen zwischen den Fraktionen und mit der Verwaltung, an den Kriterien "Mindestgröße 30 ha zur Vermeidung einer Verspargelung der Landschaft" sowie an den Abstandsflächen von 1000 Metern im Innen- beziehungsweise 640 Metern im Außenbereich festzuhalten. Gemeinsames Ziel im Rat sei es auch, Flächen an der Gemeindegrenze in Kooperation mit Nachbarkommunen, wo es eine Vorprägung gibt (Beispiele Hilchenbach und Olpe) oder wo die Nachbarkommunen eigene Konzentrationsflächen für die Windkraft planen, auszuweisen.

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