Das Amtsgericht Olpe hat am Mittwoch in diesem Fall geurteilt, nachdem es einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gegeben hatte. Das Ergebnis: Der Mann muss eine Strafe in Höhe von 1 200 Euro bezahlen und erhält für drei Monate Fahrverbot.
Damit wird der Mann für sein Vergehen doch noch belangt. Die Staatsanwaltschaft Siegen hatte wenige Monate nach dem Vorfall die Ermittlungen eingestellt. Wer mit 142 km/h durch eine 50er-Zone rast, hat eigentlich alle Voraussetzungen für ein Strafverfahren erfüllt. Doch der Zusatz „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit“ zu erreichen, mache die Verurteilung solcher Verkehrsrowdys oft schwer. Patrick Baron von Grotthuss sprach seinerzeit von einer „Auslegungsproblematik“.
Eigentlich hatte die Staatsanwaltschaft Siegen vor, dem Beschuldigten den Führerschein bis auf Weiteres zu entziehen. Doch das Gericht schmetterte die Anklage ab. Die Folge: Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein und übergab den Fall an die zuständige Bußgeldstelle in Olpe. nun, rund anderthalb Jahre nach dem Vorfall, scheint vorerst das letzte Wort in dieser Sache gesprochen zu sein.