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Urteil gefallen: Messerstecher nach Olper Schützenfest muss hinter Gitter

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Von: Sebastian Schulz

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Justiz
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Die Beweisaufnahme ist beendet, das Urteil gefallen: Der 19-Jährige, der sich als Angeklagter wegen einer Messerattacke nach dem Olper Schützenfest verantworten musste, muss ins Gefängnis.

Siegen/Olpe - Das Landgericht Siegen hat sein Urteil an diesem Mittwoch gefällt. Es lautet: sechs Jahre Haft wegen versuchten Totschlags, gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung.

Dieses Urteil ist nach gut einem Dutzend Verhandlungstagen mit Spannung erwartet worden, hatte doch ein Freund des Angeklagten zu Prozessbeginn überraschend alle Schuld auf sich genommen. Doch schon am zweiten Prozesstag waren unmittelbar nach dieser Wende Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser Version aufgekommen. Denn: Beide Opfer waren sich sicher, dass der junge Mann auf der Anklagebank und nicht dessen nun „geständiger“ Freund im Zeugenstand die Stiche abgegeben hatte.

Diese Messerstiche hatten in der Nacht vom Schützenfest-Samstag auf den Sonntag, 17. Juli 2022, schwerwiegende Folgen. Das erste Opfer hatte zwei Messerstiche abbekommen. Dem folgte wenige Minuten später eine zweite Auseinandersetzung, bei der das zweite Opfer mehrmals mit einem Messer attackiert wurde. Dieser Verletzte schwebte in Lebensgefahr; durch eine Not-Operation konnte sein Leben gerettet werden.

Im Prozess verschaffte sich die Kammer einen Blick auf die vielen unterschiedlichen Perspektiven auf die Vorfälle vom 17. Juli. Die Angreifer kamen ebenso zu Wort wie die Opfer, weitere Zeugen, Polizisten und Mediziner. Nach dieser Beweisaufnahme sieht es das Gericht als erwiesen an, dass der inzwischen 19-jährige Angeklagte der Täter ist und dafür belangt werden muss.

Zugunsten kam dem Angeklagten dabei, dass das Jugendstrafrecht Anwendung fand. Deshalb verurteilte ihn das Gericht „nur“ zu sechs Jahren Haft.

Entscheidend für das Urteil gegen den Angeklagten und nicht etwa gegen dessen „geständigen“ Freund war für das Gericht letztlich, dass der Zeuge kein Täterwissen gehabt habe. Seine Darstellung der Ereignisse sei in einigen Punkten nicht nachvollziehbar gewesen. Zum Beispiel passte seine Version, wie er auf die Opfer eingestochen habe, nicht mit dem tatsächlichen Verletzungsmuster zusammen.

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