Dem soll nun der neue Standort abhelfen, der jedoch zunächst temporär für eine etwa 3 bis 4-jährige Testphase geschaffen wurde, so Bürgermeister Weber, um schlussendlich festzustellen, ob es ein idealer Standort ist. „Ob dieser Standort bleibt, ist noch nicht klar“, so Weber.
Feuerwehrchef Christian Hengstebeck erläuterte: „Der neue Feuerwehrstandort ist ein Nachweis gegenüber der Bezirksregierung für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Olpe. Für den Ausrückbezirk südwestliches Stadtgebiet sind 35 Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr vorgesehen, die im Nahbereich wohnen oder arbeiten und so den neuen Standort schneller erreichen können, als zur und von der Wache Grubenstraße.“ Aufgrund gesetzlicher Vorschriften muss eine Stadt von der Größe Olpes nämlich grundsätzlich eine hauptamtliche Feuerwache einrichten. Eine Ausnahme kann dann erteilt werden, wenn auch durch eine schlagkräftige freiwillige Feuerwehr der Brandschutz sichergestellt wird.
Hengstebeck erklärte weiter, dass die Landesregierung Anfang des Jahres 2022 ein neues universales Löschfahrzeug (Bezeichnung LF20 KATS) zur Verfügung gestellt habe, so dass dessen Einsatz am neuen Standort den Fahrzeugpark der Hauptwache nicht schmälere. Das neue Fahrzeug am neuen Standort werde vornehmlich für Pkw-Brände, Ölspurenbeseitigung sowie bestätigte Feuermeldungen eingesetzt. Es stellt so eine Art schnell einsetzbare Vorhut dar, noch bevor Kräfte der Feuerwache Grubenstraße in diesem Stadtbezirk zur Stelle sein können.
Amtsleiter Bernd Sundermann vom Amt für Gebäudebewirtschaftung betonte: „Für den neuen Standort sind Kosten in Höhe von 220.000 Euro für den Zweckbau Halle und den Sanitärcontainer veranschlagt worden, die trotz der Aufhebung einer Ausschreibung für die Fahrzeughalle und nachträglich aufgetretener Notwendigkeiten diverser Verlegungen von Versorgungsleitungen auch eingehalten werden.“ Sundermann führte weiter aus, es seien durch den Bau am jetzigen Standort zwar 16 Parkplätze verloren gegangen, jedoch diene dies der Sicherheit aller. Zukünftig sei allerdings noch sicherzustellen, dass die Zufahrt zum neuen Standort nicht durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zugeparkt werde.
Von Norbert Wontorra