Steuererklärung 2017: Diese Kosten können Sie absetzen

Krank-Sein ist nicht nur nervig, sondern kann auch teuer werden. Dank neuem Gerichtsurteil sparen Steuerzahler zukünftig noch mehr bei Krankheitskosten.
"Hauptsache gesund" ist eine beliebte Redewendung, die aber viel kostet. Vor allem wenn Sie Medikamente, Brillen oder eine Krankengymnastik brauchen. Diese Leistungen können nun in Zukunft auch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sein.
Was sind Krankheitskosten?
Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen die Krankheitskosten: Dazu gehören alle Ausgaben, die Sie für die Heilung oder Linderung einer Krankheit tätigen müssen. Alles, was vorbeugend unternommen oder aus kosmetischen Gründen vorgenommen wird, fällt nicht darunter.
Individuelle Grenzen sind der Ausschlag
Wieviel Sie von diesen Aufwendungen absetzen können, hängt von Ihrem Familienstand, den Einkünften und der Anzahl eigener Kinder ab. Anhand dessen errechnet der Staat eine "zumutbare Eigenbelastung". Das ist Ihre eigene Beteiligung an den Krankheitskosten. Der Restbetrag kann von der Steuer abgesetzt werden.
Wo kann ich Steuern sparen?
Unter die Krankheitskosten fallen zahlreiche Leistungen, die vom Arzt verordnet und nicht von den Krankenkassen übernommen wurden: Beispiele sind Arzneimittel oder Brillen.
Bei zahnärztlichen Behandlungen dürfen Sie Zahnhygienemaßnahmen, Überkronungen und weitere Materialkosten aufführen für die Sie aufkommen mussten. Auch alles an Geburtskosten, was von der Krankenkasse nicht abgedeckt wurde, kann abgesetzt werden.
Bei Bäder, Massagen, Bestrahlungen und Krankengymnastik ist der jeweilige Eigenanteil absetzbar - vorausgesetzt die Maßnahmen waren vom Arzt verordnet.
Diese Leistungen sind nicht abzugsfähig
Bei Allergikern werden keine Kosten für neues Mobiliar oder Bettbezüge übernommen. Ebenso wenig die Erstlingsausstattung eines Neugeborenen oder Besuche bei einem Wunderheiler.
Von Franziska Kaindl