Frankfurt/Main - Mobbing-Opfer müssen Belege für die von ihnen erlittenen Schikanen sammeln. So empfehle es sich, ein “Mobbing-Tagebuch“ zu führen, um systematische Drangsalierungen und Kränkungen nachweisen zu können.
Berlin - Auch der Diebstahl geringwertiger Gegenstände kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Es ist jedoch immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen.