Heimliche Videoaufnahme vor Gericht nicht verwertbar
Düsseldorf - Aufnahmen aus der heimlichen Videoaufzeichnung eines Arbeitgebers sind vor Gericht grundsätzlich nicht verwertbar. Das entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf. es gibt aber eine Ausnahme:
Hamburg - Bewerber sollten ihre Vorstellungen vom Gehalt immer als Brutto-Gehalt angeben. Auf keinen Fall sollten Jobanwärter, gefragt nach den Vorstellungen vom Gehalt, den Verdienst netto beziffern.