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In Bewerbungen immer das Brutto-Gehalt angeben

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In vielen Stellenanzeigen werden Jobanwärter aufgefordert, in ihren Bewerbungsunterlagen auch ihre Vorstellungen vom Gehalt zu äußern. © dpa

Hamburg - Bewerber sollten ihre Vorstellungen vom Gehalt immer als Brutto-Gehalt angeben. Auf keinen Fall sollten Jobanwärter, gefragt nach den Vorstellungen vom Gehalt, den Verdienst netto beziffern.

Das empfiehlt die Gehaltsexpertin Heike Friedrichsen aus Hamburg, die auch einen Ratgeber zum Thema Gehaltsverhandlung geschrieben hat. “Das ist absolut unüblich und macht keinen Sinn.“ Denn was netto vom Gehalt übrig bleibt, kann bei jedem Arbeitnehmer anders sein und hängt an Faktoren wie der Steuerklasse, der Kirchenzugehörigkeit oder möglichen Freibeträgen.

In vielen Stellenanzeigen werden Jobanwärter aufgefordert, in ihren Bewerbungsunterlagen auch ihre Vorstellungen vom Gehalt zu äußern. “Die Personaler wollen sehen, ob der neue Bewerber für die Firma überhaupt bezahlbar ist“, erklärt die Expertin. Gibt man die Gehaltsvorstellungen an, gehören sie idealerweise an das Ende des Anschreibens. Gut sei es, eine Gehaltsspanne mit einer Unter- und einer Obergrenze anzugeben.

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Wichtig sei, dass die von dem Bewerber angegebene Gehaltsspanne realistisch ist. Dafür müsse der Jobanwärter im Vorfeld gut recherchieren, so Friedrichsen. Er könne etwa eine kostenpflichtige, professionelle Gehaltsanalyse von einer Agentur machen lassen oder selbst im Internet schauen und etwa Daten des Statistischen Bundesamts auswerten. So wüssten Jobanwärter in einem ersten Schritt, was das marktübliche gezahlte Gehalt ist.

In einem zweiten Schritt sollten Jobanwärter das Gehalt ansehen, das sie bisher bekommen haben. Bei einem Wechsel könne man in der Regel mehr als den bisherigen Lohn verlangen, so die Expertin. Immer vorausgesetzt, dass der Lohn in der Spanne der auf dem Markt üblichen Gehälter liegt.

dpa

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