Anders sieht es an Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 13. Mai) aus: Mit dem Einsatz von einem Urlaubstag hat man ein langes Wochenende; vier Urlaubstage bringen gleich neun Tage Freizeit. Für den gleichen Zeitraum kann man der Arbeit fernbleiben, wenn man an Pfingsten nach Pfingstmontag (24. Mai) vier Urlaubstage einreicht.
In der darauffolgenden Woche bietet Fronleichnam (Donnerstag, 3. Juni) den Arbeitnehmern die Möglichkeit für ein langes Wochenende. Brückentagsplaner müssen sich dann aber bis weit in die zweite Jahreshälfte gedulden. Denn sowohl Mariä Himmelfahrt (am 15. August) wie auch der Tag der Deutschen Einheit (am 3. Oktober) fallen in diesem Jahr jeweils auf einen Sonntag. Allenfalls Sonntagsarbeiter können sich auf höhere Zuschläge freuen.
Erst an Allerheiligen am Montag, den 1. November, sind wieder ein paar Tage Freizeit am Stück drin: Bei Einsatz von vier Urlaubstagen kann man maximal neun Tage lang der Arbeit den Rücken kehren.
Weihnachten liegt aus Arbeitnehmersicht heuer ungünstig: Der erste und zweite Weihnachtsfeiertag sind an einem Samstag und Sonntag. Doch mit vier Brückentagen vor dem Heiligen Abend sind am Stück insgesamt doch neun freie Tage möglich.
uf.