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Seit 14. Januar gültig: Unterteilung in Risiko- und Hochrisikogebiete – Was Reisende wissen müssen

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Von: Franziska Kaindl

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Frau bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im Terminal des Flughafen Berlin-Tegel.
Bei der Einreise nach Deutschland gelten verschärfte Regeln. © imago images / Frank Sorge

Die Bundesregierung hat eine neue Muster-Quarantäneverordnung beschlossen. Zudem gibt es eine erste Entscheidung dazu, ob Geimpfte mit Vorteile rechnen können.

Schon im Vorfeld zur Beratung zwischen dem Gesundheitsministerium und der Bundesregierung sind einige Details zu den möglichen Beschlüssen durchgesickert. Die meisten davon werden nun auch umgesetzt. Wichtigste Themen sind eine Testpflicht für Länder mit einer Inzidenz von 200, auch Hochrisikogebiete genannt, und der Frage, ob Corona-Geimpfte* Vorteile erhalten.

Hochrisikogebiete: Zusätzliche Corona-Testpflicht für Einreisen aus Ländern mit erhöhter Inzidenz

Bereits seit dem 11. Januar ist eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten in Kraft. Gleichzeitig kündigte die Regierung an, gesonderte Regeln zur Testpflicht für Reiserückkehrer aus besonderen Risikogebieten erlassen zu wollen. Damit sind Länder wie Großbritannien, Irland oder Südafrika gemeint, wo sich die hochinfektiösen Virus-Mutationen ausbreiten. Da sich die Mutationen mittlerweile auch in anderen Ländern verteilt haben, gilt die neue Regel aber für alle Länder, die hohe Corona-Fallzahlen vorweisen: Seit dem 14. Januar müssen deshalb alle Einreisenden aus Risikogebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über einen Wert von 200 einen negativen Corona-Test bereits vor dem Abflug vorlegen. Darüber berichteten zahlreiche Medien unter Berufung auf Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Der Corona-Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Da es sich bei den Beschlüssen um eine Muster-Verordnung handelt, können die Länder allerdings wieder eigene Wege beschreiten.

Nach der Ankunft in Deutschland gelten weiterhin die üblichen Quarantäne-Regeln: Zehn Tage Selbstisolation, die nur durch einen negativen Corona-Test verkürzt werden können. Dieser darf jedoch erst am fünften Tag nach Einreise vorgenommen werden. Zudem muss auch die Online-Einreiseanmeldung bereits vor dem Abflug erledigt werden. So können die Gesundheitsämter in Deutschland besser kontrollieren, ob die Reiserückkehrer sich an die Quarantäne halten.

Mobilfunkbetreiber werden außerdem verpflichtet, Personen bei der erstmaligen Einreise nach Deutschland die geltenden Corona-Auflagen per SMS zuzuschicken. Verstöße dagegen sind mit Bußgeld behaftet.

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Sind Corona-Geimpfte von der Testpflicht bei Einreisen ausgenommen?

Die Frage, ob Corona-Geimpfte oder Personen mit Immunität von der Testpflicht und Quarantäne ausgenommen sein werden, wurde vorerst mit einem ‚Nein‘ beantwortet. In einer ursprünglichen Fassung der Verordnung sollten Reisende, die mindestens 14 Tage vor der Ankunft ihre Impfung gegen das Coronavirus vollständig abgeschlossen haben, ohne Einschränkungen einreisen dürfen. Diese Ausnahme sollte auch für Menschen gelten, die nachweislich vor mindestens drei Wochen und vor maximal sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren. In Sachsen-Anhalt wurden diese diskutierten „Privilegien“ sogar schon in die Tat umgesetzt, da die besprochene Verordnung als beschlossen angesehen wurde, wie der Evangelische Pressedienst (epd) berichtete.

Diese Regelung wurde in dem aktuellen Beschluss der Regierung jedoch wieder gestrichen, vor allem, weil noch gar nicht gesichert ist, dass Geimpfte das Virus tatsächlich nicht mehr übertragen können.

Ganz beendet ist das Thema damit aber noch nicht: Der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis forderte in einem Brief an die EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen, dass es ein einheitliches Impfzertifikat in Europa geben sollte, dass Geimpften wieder normales Reisen ermöglicht. Diese Idee soll am 21. Januar bei einem virtuellen Corona-Gipfel mit den 27 EU-Staats- und Regierungschefs diskutiert werden. (fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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