Darf ich die überhängenden Äste meines Nachbarn absägen?

Das Gestrüpp des Nachbarn ist vielen Grundstücksbesitzern ein Dorn im Auge – doch dürfen Sie überhängende Äste einfach zurück stutzen?
Wenn es um das eigene Grundstück geht, ist die heile Nachbarswelt schnell vorbei. Zum Beispiel wenn Äste von gegenüber Ihren Garten verunstalten. Herabfallendes Laub und der Schattenwurf von Bäumen stören oft die Pflege des eigenen Reichs. Was dürfen Sie gegen unliebsames Strauchwerk tun?
Die Rechtslage bei Überhang ins eigene Grundstück
Grundsätzlich sollten Sie zuerst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen, wenn Sie vorhaben überhängende Äste abzusägen. So will es der Gesetzgeber:
"Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstückes eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt (§910 BGB, Abs. 1)."
Erst wenn der Nachbar nicht auf die von Ihnen gesetzte Frist reagiert, haben Sie das Recht, sich der Zweige zu entledigen. Dies dürfen sie Ihrem Nachbarn laut §1004 BGB sogar in Rechnung stellen - vorausgesetzt der Baum oder Strauch wurde fachgerecht zurückgeschnitten. Ansonsten kann der Baumeigentümer Schadensersatz von Ihnen verlangen. Gleiches gilt auch für Wurzeln, die ins Erdreich Ihres Grundstückes hineinwachsen.
Bei der Fristsetzung müssen Sie auch darauf achten, dass die üblichen vier bis sechs Wochen nicht immer greifen. Sie können beispielsweise nicht von Ihrem Nachbarn verlangen, dass er die Äste zu einem Zeitpunkt stutzt, an dem es dem Baum schaden könnte.
Prüfen Sie die Beeinträchtigung durch überhängende Äste
Die oben genannte Regelung tritt erst in Kraft, wenn tatsächlich eine Beeinträchtigung Ihres Grundstücks durch den Überhang vorliegt. Dies kann oft erst durch einen vom Gericht eingeschalteten Sachverständigen geprüft werden.
"Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen (§ 910 BGB, Abs. 2)". Befindet sich der Überhang eines Baumes zum Beispiel relativ hoch über Ihrem Grundstück, kann er nur als geringfügige Beeinträchtigung gesehen werden.
Ab wo dürfen Äste und Wurzeln abgetrennt werden?
Grundsätzlich dürfen Sie nur das Abtrennen, was sich tatsächlich auf Ihrer Seite des Grundstückes befindet und nicht darüber hinaus (LG Bielefeld, NJW 1960, 678). Zur Beseitigung des Überwuchses dürfen Sie außerdem nicht das Grundstück des Nachbarn betreten. (KG OLG 26, 72; LG München WuM 1988, 163 - aus Palandt, Kommentar zum BGB § 910 Anm. 2).
In welcher Entfernung dürfen Bäume zum Nachbarsgrundstück eingepflanzt werden?
Der Abstand, den ein Baum zum Nachbarsgrundstück haben darf, ist in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundeslänger festgelegt. Diese können Sie auch in Ihrer Gemeinde anfragen. Im Normalfall sollte ein Baum bei einer Wuchshöhe von unter zwei Metern 50 Zentimeter Abstand zum Nachbarsgrundstück haben.
Von Franziska Kaindl