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Wohnungseigentümer dürfen nicht eigenmächtig modernisieren

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Wohnungseigentümer dürfen die Fenster nicht eigenmächtig modernisieren. Dafür ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung nötig. Foto: Kai Remmers
Wohnungseigentümer dürfen die Fenster nicht eigenmächtig modernisieren. Dafür ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung nötig. Foto: Kai Remmers © Kai_Remmers

Die Fenster gehören nicht dem Wohnungseigentümer. Plant er eine Modernisierung, ist dafür ein Beschluss der Eigentümerversammlung notwendig.

Bonn (dpa/tmn) - Fenster gehören nicht dem Wohnungseigentümer, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Darauf macht der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) in Bonn aufmerksam.

Das heißt: Eigentümer dürfen die Fenster ihrer Wohnung nicht eigenmächtig modernisieren. Vorher müssen sie immer einen Beschluss der Eigentümerversammlung darüber beantragen.

Das gilt laut WiE für Arbeiten an Fensterrahmen, Verglasung, Fensterläden, Außenjalousien, Rollläden sowie an den Fenstersimsen und äußeren Fensterbänken. Nur die inneren Fensterbänke gehören zum Sondereigentum, über das Eigentümer allein bestimmen können.

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