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Ausbau A445: So verläuft die Strecke von Werl nach Hamm mit Lärmschutz

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Von: Gerald Bus

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So plant der Bund den Verlauf der A 445 auf Werler Gebiet. Die Trasse rückt nah an Hilbeck heran.
So plant der Bund den Verlauf der A445 auf Werler Gebiet. Die Trasse rückt nah an Hilbeck heran. © Bezirksregierung Arnsberg

[Update 17.35 Uhr] Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Autobahn A445 zwischen Werl und Hamm liegt nun öffentlich vor. Und damit die Entscheidung, wie die Strecke verlaufen soll. Und so ist der Lärmschutz geplant: Eine 800-Meter-Wand für Hilbeck, aber keine für Budberg und die Außenbereiche. Und: Noch in diesem Jahr könnte gebaut werden - selbst bei Klagen.

Werl/Hamm - Laut Plan wird der Neubau des acht Kilometer langen Teilstücks der A445 zwischen Werl und Hamm an das heutige Autobahnende bei Werl-Sönnern anschließen. Die heutige Ausfahrt fällt weg. Die Abfahrt Werl wird etwas weiter nördlich neu gebaut und mit dem ebenfalls noch zu verlängernden Hansering verknüpft. Dort ist heute noch freies Feld.

AutobahnA445
Länge aktuell13 Kilometer
Endpunkte aktuellWerl-Nord, Neheim (wird A46)

Ausbau der A445 zwischen Hamm und Werl: Pläne veröffentlicht

Weiter verläuft die Autobahn A445 auf Werl-Hilbeck zu, um nahe vor dem Ort leicht nach Osten zu verschwenken. Das Wäldchen östlich von Hilbeck wird durchkreuzt, hier werden viele Bäume fallen. Dann kreuzt die Autobahn zwischen Hilbeck und Pentling die Allener Straße, um dann in einem lang gestreckten Bogen hinter Kump die B63 zu kreuzen, um auf dem Gebiet der Stadt Hamm weiter verlaufend an die A2 angebunden zu werden. Im Bereich der heutigen Straßen „Sutenkamp“ wird es eine Anschlussstelle zur Autobahn 445 geben. Als Autobahnzubringer wird die Unnaer Straße von Freiske bis zum Sutenkamp verlegt, die so genannte L667n wird parallel zum Autobahnbau entstehen. In etwa zwischen Möbelhaus Höffner und der Autobahnbrücke Unnaer Straße wird die A445 an die A2 angebunden.

Der Bund kündigt aktive Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände im Beschluss an, die auch Werl-Hilbeck betreffen. „Bei der Ausgestaltung der Anlagen ist insbesondere auf eine sorgfältige Anpassung an das Umfeld zu achten“, so heißt es in dem Planungspaket, das mehrere 100 Seiten umfasst. Einzelheiten seien im Zuge der Ausführungsplanung festzulegen. 

Ausbau der A445 zwischen Werl und Hamm: Lärmschutzmaßnahmen für Wohngrundstücke

Im Bereich der passiven Lärmschutzmaßnahmen nennt der Beschluss Wohngrundstücke, für die Anspruch auf Entschädigung für Anwohner der A445 besteht, „um Räume, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, vor unzumutbaren Lärmeinwirkungen zu schützen. Hierzu gehören auch die notwendigen Lüftungseinrichtungen.“

Art, Umfang und Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen sind festgelegt in der Bundesimmissionsschutzverordnung; sie sind abgestellt auf Prognosewerte für das Jahr 2025. „Die Aufwendungen für notwendige Lärmschutzmaßnahmen können aber nur erstattet werden, wenn die vorhandenen Bauschalldämmmaße der baulichen Anlagen nicht bereits den auftretenden Lärm auf zumutbare Innenpegel abmindern“.

Ansprüche haben die Eigentümer folgender Wohngrundstücke in Werl und Hamm

Ausbau der A445: 800 Meter Lärmschutzwand bei Hilbeck

Die Planer kündigen eine 800 Meter lange „hochabsorbierende Lärmschutzwand“ westlich der Trasse zum Schutz der Wohnanlangen im Ortsteil Hilbeck vor Lärm an; Die Schutzwand liegt vier Meter höher als das Straßenniveau. Zudem sei der „Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags“ geplant im gesamten Neubauabschnitt der A 445 inklusive Rampen der Anschlussstellen. „Weitere aktive Lärmschutzmaßnahmen wurden nicht planfestgestellt, da die Kosten für solche Maßnahmen außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen“, heißt es im Beschluss.

Ausbau der A445: keine Lärmschutzwand für Budberg

Budberg wird hingegen nicht mit einer Lärmschutzwand geschützt: Im Wohngebiet „Am Budberger Bach“ werde der Grenzwert für Lärm tagsüber nicht überschritten. Aber: „An 33 Wohngebäuden wird der Nachtwert überschritten.“ Um diese Grenzwertüberschreitung mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen abzuschirmen, wäre eine rund 970 Meter lange und 2 bis 4,5 Meter hohe Lärmschutzwand nötig. Die Kosten lägen pro Gebäude bei rund 24 000 Euro. Da bei Nachtwertüberschreitungen „ausschließlich Innenraumnutzung betroffen“ sei, könne Lärmschutz alternativ über passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude erfolgen (je Gebäude rund 2 000 Euro). Das schütze „ausreichend und wirksam gegen Störungen“.

Ausbau der A445: Nur Passiv-Lärmschutz im Außenbereich auf Hammer Stadtgebiet

Im Außenbereich, vor allem auf Hammer Stadtgebiet, befinden sich zudem verstreut auf beiden Seiten entlang der Neubautrasse 28 Gebäude mit Grenzwertüberschreitungen. „Das Missverhältnis der Kosten von aktiven und passiven Schutzmaßnahmen ist hier noch größer als im Ortsteil Budberg“, führen die Planer aus. Alleine für drei Gebäude mit Grenzwertüberschreitung wäre eine 560 Meter lange und bis zu 5,5 Meter hohe Lärmschutzwand (Kosten pro Gebäude rund 240 000 Euro) erforderlich. Das stehe „außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck“, daher seien passive Lärmschutzmaßnahmen angeordnet, die ausreichend schützen. Alles andere sei „unverhältnismäßig“.

Ein kompletter Verzicht auf den Bau komme nicht in Betracht, „weil der als Lückenschluss im Fernstraßennetz und damit auch zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Hilbeck geplante Neubau der A 445 aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dringend erforderlich ist“, so die Planer. Sie sind sicher: Ein Verzicht („Variante Null“) würde die Belastungen der Anwohner noch verstärken, da Minderungsmaßnahmen an der B 63 selbst nicht möglich sind.

Ausbau der A445: „Werler Trasse“ verworfen

Nach Prüfung der Umweltverträglichkeit habe sich die nun festgelegte Trasse als „zweckmäßigste Lösung erwiesen“. Sie entspricht dem Verlauf, den die Planer vor einigen Jahren favorisierten – nachdem sie aufgrund des umweltsinsiblen Strangbachtals um 270 Meter nach Westen – also näher an den Ortsteil Hilbeck – verschoben worden war. So sei die Durchschneidung der Strangbachbaue und die Nähe zum Vogelschutzgebiet Hellwegbörde umgangen worden. Die Bedenken seien „durch ein Heranrücken an die B 63 und Hilbeck ausgeräumt“ worden. Zwar würden durch diese Trasse die Immissionen für Hilbeck und Budberg zunehmen, „allerdings können die Betroffenheiten der Anwohner durch entsprechenden Lärmschutz auf ein rechtlich verträgliches Maß gemindert werden“, heißt es. Die Lärmschutzwand bewirke, dass die Lärmimmissionen an den betroffenen Gebäuden keine Erhöhung im Vergleich zur ursprünglichen Planung aufweisen.

Auch zur von der Stadt Werl vorgeschlagenen Alternativtrasse äußern sich die Planer. Man hätte demnach nur aus „zwingenden Gründen“ die Trasse ändern können. Der gewählte Verlauf sei „die einzige Variante, die sowohl in Hinsicht auf den Menschen und die menschliche Gesundheit als auch Natur und Umwelt als genehmigungsfähig zu bewerten ist“.

Der Trassenvorschlag der Stadt Werl würde hingegen mit einer „zentralen Durchschneidung des Freiraumes zwischen Hilbeck und Sönnern“ einhergehen mit „unüberwindbaren arten- und gebietsschutzrechtliche Konflikten“, nicht zuletzt durch ein Heranrücken an das Vogelschutzgebiet Hellwegbörde, an das die „Werler Trasse“ bis auf 180 Meter heranrücken würde. Die gewählte Trasse liegt 650 Meter weit weg.

Ausbau der A445: Brücke für Kammmolch wäre bei „Werler Trasse“ nötig

Auch den Kammmolch führen die Planer an. Für das Tier wäre ein „zusätzliches, groß dimensioniertes Brückenbauwerk über die Strangbachniederung erforderlich“; das sei kaum umzusetzen. Letztlich seien beim Werler Vorschlag die funktionalen Zusammenhänge zwischen dem Vogelschutzgebiet und der ökologisch wertvollen Strangbachniederung in Frage gestellt.

Auch alternative Lösungsvarianten der Bürgerinitiative „StoppT A 445“ verwirft der Beschluss, darunter ortsnahe Umfahrungen der B 63 oder auch „Tunnellösungen“ zur Entlastung Hilbecks. All das verkenne jedoch, „dass der Neubau der A 445 nicht (nur) der Entlastung Hilbecks dient, sondern vielmehr einen wichtigen Lückenschluss im Bundesautobahnnetz darstellt. Der Neubau der Autobahn hat überregionalen Charakter.“

Ausbau der A445: Bund will noch dieses Jahr bauen

Eine Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zu Autobahnen im vordringlichen Bedarf – so wie die A 445 – habe „keine aufschiebende Wirkung“. Die Bezirksregierung sieht keine Veranlassung, die Dringlichkeit in Frage zu stellen und setze die Vollziehung des Beschlusses, sprich den Bau, auch nicht außer Vollzug. Der Bund habe erklärt, „dass er bei Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2021 mit dem Bau der A 445 beginnen wird“.

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