Corona-Regeln in NRW: Zurück in Inzidenzstufe 1 - Maßnahmen werden verschärft
Die Inzidenz in NRW ist in vielen Städten und Kreisen sehr niedrig - doch die Infektionszahlen steigen wieder. Es kommt seit Montag zu strengeren Corona-Regeln.
Hamm - Die Einschränkungen, die die Bewohner in NRW am Montag (26. Juli) treffen werden, sind noch nicht einschneidend. Doch sie sind ein wichtiges Signal: Die Corona-Regeln werden wieder strenger, weil die Inzidenz steigt. Und für viele Menschen werden auch die kleinen Aufhebungen der Lockerungen bereits für großen Kummer sorgen. (News zum Coronavirus)
Land | NRW |
Haupstadt | Düsseldorf |
Ministerpräsident | Armin Laschet |
Corona-Regeln in NRW: Inzidenzstufe 1 gilt trotz niedriger Inzidenz seit Montag
Laut der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen müssen einige Lockerungen wieder kassiert werden, sobald die Landesinzidenz an acht aufeinanderfolgenden Tagen über 10 liegt. Die Landesinzidenz liegt seit vergangenem Samstag über 10. Ab Montag werden damit einige Lockerungen der Regeln zurückgenommen.
Wie das sich im Detail auswirkt, kann die Landesregierung noch nicht sagen. Man arbeite noch an einer detaillierten Übersicht, hieß es am Donnerstag aus dem NRW-Gesundheitsministerium. Ein Überblick über die komplizierte Gemengelage in Sachen Corona-Regeln.
Corona-Regeln in NRW: Neue Einschränkungen zu erwarten - der Überblick
Die aktuelle Inzidenz-Entwicklung in NRW lässt auf nichts Gutes hoffen. In ganz Deutschland steigen die Corona-Zahlen. Landesweit - also in NRW - klettert die Zahl der Neuinfektionen weiter. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Samstag bei 16,8. Die Neuinfektionsrate ist seit dem 9. Juli stetig gestiegen.
Hier der Überblick über die Landesinzidenz:
- Sonntag, 25. Juli: 17,1
- Samstag, 24. Juli: 16,8
- Freitag, 23. Juli: 16,2
- Donnerstag, 22. Juli: 14,4
- Mittwoch, 21. Juli: 13,8
- Dienstag, 20. Juli: 13
- Montag, 19. Juli: 12,1
- Sonntag, 18. Juli: 11,8
- Samstag, 17. Juli: 10,6
- Freitag, 16. Juli: 10,0
Ab Montag wieder strengere Corona-Regeln: Inzidenz in NRW überschreitet wichtige Grenze
Das NRW-Gesundheitsministerium stellte klar, dass bestimmte Lockerungen der Inzidenzstufe 0 aufgehoben werden, wird die wichtige 10er-Marke in ganz NRW geknackt. Das ist besonders für die Gemeinden ärgerlich, die Werte deutlich unter 10 haben. Denn auch diese Kommunen würden wieder in die Stufe 1 hochgestuft - mit Auswirkungen auf die Regeln.
„Auf die Landesinzidenz wird zusätzlich insbesondere bei den Angeboten abgestellt, die von überregionaler Bedeutung sind (zum Beispiel hinsichtlich Volksfesten, Schützenfesten, Stadtfesten, Freizeitparks, Ausflugsfahrten usw.). Für diese Angebote gelten dann die Vorgaben der Inzidenzstufe 1, wenn die Landesinzidenz oder die kommunale Inzidenz wieder bei Stufe 1 liegt“, teilte das NRW-Gesundheitsministerium unserer Redaktion mit.
Corona-Regeln in NRW: Was aus der Coronaschutzverordnung abzulesen ist
Die grundsätzlichen Regeln noch einmal kurz zusammengefasst: Die Coronaschutzverordnung für NRW beinhaltet ein Vier-Stufen-Modell je nach Inzidenzwert – von Stufe 0 (größtmögliche Lockerungen) bis Stufe 4 (größte Beschränkungen). Von wenigen Kommunen abgesehen (unter anderem Hamm, Köln, Düsseldorf) galt über viele Tage die Stufe 0 – so eben auch in den Kreisen Soest, Unna und dem Märkischen Kreis.
Im Märkischen Kreis etwa sind die Corona-Zahlen deutlich niedriger* als in vielen anderen Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen. Dennoch würden dort dann die etwas strengeren Regeln gelten. Viele Schützen in Westfalen und im Rheinland haben bereits für den Sommer wieder kleinere Veranstaltungen geplant. Sie könnten durch die Einschränkungen besonders hart getroffen werden.
Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab Montag, 26. Juli, folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:
- Maskenpflicht: Sie wird im Innenbereich (etwa in Museen, Bildungseinrichtungen, Kirchen oder bei körpernahen Dienstleistungen) von der bloßen Empfehlung zur verbindlichen Vorgabe „hochgestuft“. Im Einzelhandel, in Bus und Bahn und in Arztpraxen gilt sie ohnehin weiter. Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
- Schützen- oder Volksfeste sind wie auch Tagungen mit mehr als 1000 Personen untersagt – zunächst bis zum 27. August.
- Diskotheken und Clubs dürfen bis auf weiteres nur noch im Freien öffnen – für maximal 250 Personen (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit). Besucher brauchen einen negativen Test, die Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt werden.
- Messen und Jahrmärkte: Hier gilt wieder Testpflicht, Wochenmärkte sind ausgenommen. Für Jahr- und Spezialmärkte gilt Testpflicht nur, wenn „Volksfestelemente“ integriert sind – zunächst bis 27. August.
- Einzelhandel: Testpflicht wird es nicht wieder geben – wohl aber die Personenbegrenzung auf eine Person je zehn Quadratmeter.
- In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
Corona-Regeln in NRW vor der Verschärfung: Das gilt bei Inzidenzstufe 0 und 1
Ab der Inzidenzstufe 1 gelten demnach wieder die Corona-Regeln, die ab einer Inzidenz von unter 35 griffen. Dazu zählen die Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung und besondere Konzepte für Feiern und Feste sowie Großveranstaltungen.
Bei der Inzidenzstufe 0 kann auf privaten Feiern auf Mindestabstände und Maskenpflicht verzichtet werden. Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliches wurden wieder möglich. Jetzt stehen sie auf der Kippe.
Corona-Regeln in NRW: Weitere Verschärfungen, wenn Kommune selbst Grenze überschreitet
Weitere Verschärfungen der Regeln gibt es in NRW übrigens da, wo die Kommune selbst die Grenze zur Inzidenzstufe 1 überschreitet – wie das etwa im Oberbergischen Kreis ab Samstag der Fall sein wird. Dann gibt es wieder eine Kontaktbeschränkung. Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Wird die Gruppe größer (bis maximal 100 Personen), bedarf es negativer Tests. Die Kontaktbeschränkung muss auch beim Besuch der Gastronomie beachtet werden. Für den Besuch im Restaurant braucht man aber weiter keinen negativen Test.
Noch strenger werden die Regeln beim Erreichen der Inzidenzstufe 2: Die Solinger Stadtverwaltung geht davon aus, dass ihre ohnehin vom Hochwasser hart getroffene Kommune – nach Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Donnerstag mit einer Inzidenz von 54,0 „Spitzenreiter“ in NRW – am Sonntag sogar direkt in Stufe 2 steigt. In der Innengastronomie gilt dann beispielsweise wieder Test- und Platzpflicht. Der nicht zur Grundversorgung gehörende Einzelhandel unterliegt wieder Personenbeschränkungen.
Ob das Land NRW aufgrund der Stufenregeln über eine Änderung der aktuellen Corona-Schutzverordnung nachdenkt, war am Mittwoch auf Nachfrage von wa.de unbeantwortet geblieben. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums teilte mit, dass die Landesregierung regelmäßig eine Vielzahl von Einflussfaktoren beurteile, um zu überprüfen, ob die Maßnahmen angepasst werden müssen. - *come-on.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
- Mit Material von dpa