1. SauerlandKurier
  2. Nordrhein-Westfalen

Kostenlose Corona-Tests: Gratis-Test nicht mehr für jeden

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Daniel Großert

Kommentare

Corona-Bürgertests sind nicht mehr gratis. Doch es gibt Ausnahmen. Bestimmte Personengruppen können sich nach wie vor kostenlos testen lassen. Alle Infos.

Hamm - Die kostenlosen Bürgertests waren eines der wichtigsten Mittel der Bundesregierung, um die Verbreitung des Coronavirus zu verringern. Doch damit ist nun - zumindest für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland - Schluss: Seit dem 30. Juni haben nur noch bestimmte Bevölkerungsgruppen einen Anspruch auf einen kostenfreien Corona-Test. Alle anderen müssen dafür zahlen.

Corona-Tests kostenlos: Welche Personen weiterhin nichts zahlen müssen

Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, werden die kostenlosen Bürgertests in Zukunft „nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen“ angeboten. Nach der neuen Coronavirus-Testverordnung, die seit dem 30. Juni 2022 in Kraft ist, haben nur noch folgende Gruppen einen Anspruch darauf:

„In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Tests nicht immer optimal genutzt worden sind“, begründete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die neuen Regeln für die kostenlosen Corona-Tests. „Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind“, ergänzte Finanzminister Christian Lindner (FDP).

Neue Corona-Testverordnung: Diese Gruppen müssen 3 Euro zahlen

Alle anderen Menschen in NRW und ganz Deutschland, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören, müssen die Bürgertests - zumindest zum Teil - selbst zahlen. Personen, die zu folgenden Bevölkerungsgruppen gehören, müssen eine Zuzahlung von 3 Euro leisten, wenn sie sich in einer offiziellen Teststelle auf das Coronavirus testen lassen:

Wer nicht nachweisen kann, dass er Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test hat oder nur eine Zuzahlung leisten muss, muss die Kosten für seinen Bürgertest sogar komplett selbst tragen. Die Bundesländer haben aber die Möglichkeit, den Kostenanteil der Bürger zu übernehmen, wie Karl Lauterbach erklärte. In Nordrhein-Westfalen wird das nicht geschehen, die das Gesundheitsministerium mitteilte. Allerdings kündigte die Stadt Münster an, weiterhin kostenlose Corona-Tests für alle anbieten zu wollen.

Corona-Tests in NRW: Kostenlos oder mit Zuzahlung - diese Nachweise sind erforderlich

Doch wie soll in den Teststellen kontrolliert werden, dass jemand Anspruch auf einen kostenlosen oder vergünstigten Bürgertest hat? Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hat eine Liste veröffentlicht, welche Nachweise künftig erforderlich sind.

Kostenlose Bürgertests

Kinder unter 5 Jahrenz. B. Kinderreisepass
Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittelz. B. vom Arzt ausgestellter Mutterpass
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könnenBescheinigung des Arztes
Infizierte, die sich freitesten wollenQuarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes oder positives PCR-Testergebnis
Besucher von Krankenhäusern oder PflegeheimenBesuch muss glaubhaft gemacht werden, z. B. durch Bescheinigung der Einrichtung
Haushaltsangehörige von Corona-InfiziertenTestergebnis des Infizierten und Nachweis über gleiche Adresse
Pflegende Angehörigeqentsprechende Bestätigung

Zuzahlung von 3 Euro

Personen, die Veranstaltun im Innenraum besuchenz. B. Eintrittskarte oder Selbstauskunft
Besucher von Menschen über 60 Jahren oder RisikopatientenBesuch muss glaubhaft gemacht werden, Selbstauskunft
Personen mit roter Warnung in Corona-Warn-AppStatus-Anzeige in der App

„Wir bitten um Verständnis, dass wir die Nachweise prüfen müssen, um festzustellen, ob ein Anspruch besteht“, sagte Jörg Lehmann, Vorsitzender der Bezirksgruppe Märkischer Kreis Süd im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL).

Menschen, die typische Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, sollten zum Arzt gehen, wie das Bundesgesundheitsministerium erklärt: „Sie werden künftig durch die Hausärzte oder Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) getestet. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassenkarte.“

Auch interessant

Kommentare