Booster nach Impfung mit Johnson & Johnson: Diese Regel gilt jetzt in NRW
Für Geimpfte, die in NRW bei der Erstimpfung das Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben, gilt beim Booster eine bestimmte Regel. Das müssen Sie jetzt wissen.
Hamm - Nur ein Piks, und die Corona-Impfung ist durch - das hat im vergangenen Jahr einige Menschen dazu bewegt, sich für das Vakzin von Johnson & Johnson zu entscheiden. Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) haben in Nordrhein-Westfalen rund 806.000 Menschen den Impfstoff mit dem Namen „Janssen“ als Erstimpfung erhalten.
Land | Nordrhein-Westfalen |
Hauptstadt | Düsseldorf |
Einwohner | 17,9 Millionen |
Für Geimpfte, die bei der Erstimpfung das Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben, gilt bei der Booster-Impfung in Nordrhein-Westfalen eine neue Regel.
Mit Beginn der Booster-Kampagne wurde den Johnson-Impflingen empfohlen, zeitnah eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff abzuholen. Hintergrund war die Einschätzung der Ständigen Impfkommission (Stiko), der Impfschutz von „Janssen“ sei ungenügend. Die zweite Impfdosis zählte bei den Personen mit einer Johnson-Impfung als Booster, befreite sie also auch bei 2G-plus von der Testpflicht.
Jetzt haben Johnson-Impflinge aber das Nachsehen. Denn die neue Corona-Schutzverordnung enthält eine entscheidende Änderung: Als „geboostert“ gilt nur, wer insgesamt drei Impfungen erhalten hat, „auch bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19 Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson)“, heißt es in der Verordnung des Landes NRW, die am 16. Januar in Kraft getreten ist.
Neue Corona-Regeln in NRW: Johnson-Impflinge brauchen 3. Impfung für Booster-Status
Es gibt allerdings Ausnahmen. So werden laut Schutzverordnung folgende Personengruppen den Geboosterten gleichgestellt - für Johnson-Impflinge ist dabei der zweite Punkt entscheidend:
- geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
- Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tagen zurückliegt,
- genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
Das bedeutet für Geimpfte, die ihre erste Dosis mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben und deren Auffrischungsimpfung länger als drei Monate her ist: Ab sofort gelten sie nicht mehr als „geboostert“ und werden nicht von der Testpflicht bei 2G-plus befreit. Für den vollständigen Booster-Status muss eine dritte Impfung her.
Die Frage „Geboostert oder nicht geboostert?“ ist nicht nur bei 2G-plus entscheidend, sondern neuerdings auch bei den Quarantäne-Regeln in NRW. Kontaktpersonen, die bereits ihre Booster-Impfung erhalten haben, müssen nicht mehr in Quarantäne. Gleiches gilt allerdings auch für frisch Geimpfte und Genesene. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.