Gratis Corona-Test in NRW: Formular soll beim Nachweis helfen
In NRW haben nicht mehr alle Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test. Die Berechtigten sollen einen Nachweis erbringen. Dabei soll ein Formular helfen.
Hamm - Wer sich mit einem offiziellen Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen möchte, muss neuerdings aufpassen: Die Gratis-Tests gibt es nicht mehr für jeden. Nur noch bestimmte Personen haben Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest im Testzentrum. Die Berechtigten müssen nachweisen, dass sie zu den Ausnahmen gehören. Das Land Nordrhein-Westfalen hat jetzt ein Formular veröffentlicht, das dabei helfen soll.
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Hauptstadt | Düsseldorf |
Einwohner | 17,9 Millionen |
Kostenloser Corona-Test in NRW: Berechtigte sollen Hilfe durch Formular bekommen
Wer keine Symptome hat und sich ohne Anlass im Testzentrum auf Corona testen lassen möchte, wird zur Kasse gebeten. Die Bürgertests in Deutschland sind nicht mehr kostenlos - eine Änderung, die für viel Unmut sorgt. Aber die Menschen müssen umdenken. Nur für bestimmte Personengruppen ist der Test noch kostenlos. Außerdem gibt es Ausnahmefälle, bei denen ein geringer Eigenanteil gezahlt werden muss.
Um im Testzentrum nachweisen zu können, dass man Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test hat, muss ein Nachweis erbracht werden. Das Ganze ist nicht unkompliziert: Viele Ausnahmen, verschiedene Nachweise. Um den Menschen in NRW bei dem Wirrwarr zu helfen, hat die Landesregierung ein Musterformular zum Download veröffentlicht.
Neue Corona-Test-Regeln in NRW: Musterformular soll helfen
Hier kann man ankreuzen, weshalb man Anspruch auf einen kostenlosen oder kostengünstigeren Bürgertest hat. Es handelt sich laut NRW-Gesundheitsministerium um eine Eigenerklärung, die „Testpersonen zum Berechtigungsnachweis gegenüber den Teststellen“ verwenden können. Gleichwohl bietet dieses Formular keine Sicherheit. „Es handelt sich hierbei ausdrücklich um eine Handlungshilfe und nicht um ein offizielles Dokument, das Teststellen akzeptieren oder verwenden müssen“, heißt es in der Mitteilung des Landes.
Sprich: Im Zweifel hilft nur der richtige Nachweis, dass man zu einer der Ausnahme-Gruppen gehört, denen ein kostenloser oder zumindest ein vergünstigter Corona-Test zusteht. Am Ende des Formulars heißt es: „Amtlicher Lichtbildausweis, ärztliches Attest, Mutterpass, positiver Test, Corona-Warn-App, Testergebnis und Nachweis des Wohnortes lege ich der Teststelle vor.“ Der Nachweis fällt durch das Formular also nicht weg.
Kostenlose Corona-Tests: Diese Gruppen haben Anspruch
Folgende Personengruppen haben mit Nachweis Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest:
- Kinder unter fünf Jahren
- Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft
- Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben
- Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist
- Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen
- Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben
- Pflegende Angehörige sowie Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind
Corona-Tests in NRW: Diese Personengruppen müssen 3 Euro zahlen
Bestimmte Bevölkerungsgruppen müssen eine Zuzahlung von 3 Euro leisten, wenn sie sich in einer offiziellen Teststelle auf das Coronavirus testen lassen:
- Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden
- Personen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden
- Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten
Die kostenpflichtigen Corona-Tests sorgten bereits für mächtig Ärger. Die Kassenärztlichen Vereinigungen drohten, die Tests nicht mehr abzurechnen - und das hatte erste Konsequenzen. In Hamm zogen die Betreiber etlicher Testzentren die Reißleine, weil sie fürchten, kein Geld mehr für die Tests zu erhalten.