Corona-Regeln ab 1. Oktober: Wieder Tests und mehr Maskenpflicht
Ab 1. Oktober gelten neue Corona-Regeln in Deutschland. Im Herbst kommen Test- und Maskenpflicht zurück. So steht es im Infektionsschutzgesetz.
Hamm - Ab Herbst gelten neue Corona-Regeln in Deutschland. Konkret kommen bestimmte Masken- und Testpflichten im Kampf gegen Corona zurück. So sehen es die Maßnahmen vor, die der Bundesrat jetzt beschlossen hat. Das ab dem 1. Oktober geltende Infektionsschutzgesetz geht auf einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war vergangene Woche bereits im Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land „gut vorbereitet“, sagte Karl Lauterbach.
Corona-Regeln ab Herbst: Bundesrat beschließt neue Maßnahmen ab Oktober
An welche Corona-Regeln müssten sich die Bürger in Nordrhein-Westfalen und Deutschland ab Oktober halten? Die beschlossenen Maßnahmen im Überblick.
- Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen. Auch in Fernzügen - also etwa im ICE der Deutschen Bahn - gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.
- Die Länder können ab 1. Oktober eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen - also im ÖPNV - sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen anordnen. Sie müssen es aber nicht - auch wenn NRW bereits angekündigt hat, sich an den Bund orientieren zu wollen. Wer einen negativen Corona-Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen.
- An Schulen und Kitas sollen Corona-Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich, sofern das „zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich“ ist.
- Mit einem Landtagsbeschluss können die Länder weitere Corona-Regeln beschließen, wenn sich die Infektionslage verschlimmert: Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.
- Eine neue bundesweite Impfkampagne ist geplant. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen. Auch soll es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.
Im Vorfeld der Abstimmung im Bundesrat zu den neuen Corona-Regeln ab Herbst gab es Kritik an dem neuen Infektionsschutzgesetz . Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) bemängelte vor der Länderkammer, es fehlten genaue Schwellenwerte, ab denen die Maßnahmen der Länder greifen sollen.
Darüber hinaus kritisierte er, dass die umstrittene einrichtungsbezogene Impfpflicht mit der Neuregelung nicht abgeschafft wurde - sie gilt nunmehr weiter bis zum 31. Dezember. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht trage immer mehr Unfrieden in die Einrichtungen, so der Linken-Politiker. Befürchtet wird, dass sich der Personalnotstand in Heimen und Gesundheitseinrichtungen weiter verschärfen könnte. (mit dpa/afp)