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Gerichts-Hammer: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote erlassen

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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu möglichen Fahrverboten.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu möglichen Fahrverboten. © dpa / Martin Gerten

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist da: Die beklagten Städte dürfen demnach Fahrverbote erlassen. Auswirkungen auf Großstädte wie München drohen.

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig am Dienstag. Das Urteil dürfte auch Auswirkungen auf andere Großstädte wie München haben.

Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. In Stuttgart seien Fahrverbote nicht vor dem 1. September 2018 möglich. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben. Es gebe aber keine finanzielle Ausgleichspflicht. „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen „Flickenteppich“ zu verhindern.

Deutsche Umwelthilfe setzt sich im Gerichtsstreit durch

Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten entschieden, Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden - dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun zurück.

Im Kampf für sauberere Luft wollte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Fahrverbote für Dieselautos erreichen, die die Grenzwerte nur auf dem Papier, nicht aber in der Realität erreichen. Und das sind nach ihren Messungen so gut wie alle getesteten Fahrzeuge.

Der Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sprach von einem "ganz großen Tag für saubere Luft in Deutschland". Nun sei die Autoindustrie in der Pflicht, durch Nachrüstungen an den Fahrzeugen für bessere Luft zu sorgen. "Ab heute erwarte ich von der Autoindustrie, dass sie liefert", sagte Resch.

Automobilindustrie hatte zuvor noch einmal gegen Fahrverbote geworben

Vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu möglichen Fahrverboten hatte die Autoindustrie am Dienstag abermals für freie Fahrt in Städten geworben. „Die ambitionierten Vorgaben zur Luftqualität in den deutschen Städten können auch ohne Fahrverbote erreicht werden“, sagte Matthias Wissmann, der Präsident des Verbands der Automobilindustrie, am Dienstag bei einem Branchenkongress. 

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Wissmann sagte, die Autoindustrie beteilige sich maßgeblich daran, die Stickoxid-Emissionen zu senken. Außerdem reduziere sie den Kohlendioxid-Ausstoß, auch durch moderne Diesel-Autos. Der Branchenpräsident zeigte sich zuversichtlich, dass in sieben Jahren 15 bis 25 Prozent der Neuwagen einen Elektromotor haben werden.

Gerichtsurteil am Donnerstag vertagt

Seit Jahren werden in vielen Städten Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen Deutschlands als nicht ausreicheichend kritisiert und droht mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten geurteilt, dass dazu auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden müssten. Dagegen legten die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Sprungrevision beim Obersten Verwaltungsgericht ein. Die Leipziger Richter hatten sich am vergangenen Donnerstag mit beiden Fälle befasst, zunächst aber noch keine Entscheidung getroffen.

„Bundesregierung versucht Gericht zu beeinflussen“

Nach jahrelangem Streit ist die Bundesregierung inzwischen zu neuen Fahrbeschränkungen für Dieselautos bereit. Kurz vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurden am Wochenende Vorbereitungen des Verkehrsministeriums für mögliche „streckenbezogene Verkehrsverbote oder -beschränkungen“ bekannt. Sie zielen allerdings nur auf besonders belastete Straßen und nicht auf größere Innenstadtbereiche. Laut Verkehrsministerium bleibe das Ziel, pauschale Fahrverbote zu vermeiden. Es gehe um Regeln für eine „gezielte Verkehrslenkung“.

Umweltschützer und die Grünen kritisierten den überraschenden Vorstoß und verlangen weiterhin eine bundesweite „blaue Plakette“, mit der generell nur saubere Diesel in bestimmte Stadtgebiete fahren könnten. Die DUH kritisierte den Vorstoß der Regierung als Bankrotterklärung. „Unmittelbar vor der drohenden Verurteilung kündigt man jetzt panisch an, doch eventuell eine entsprechende Regelung machen zu wollen“, sagte DUH-Chef Jürgen Resch. „Es ist der Versuch, das Gericht zu beeinflussen.“

Video: Was Diesel-Fahrer jetzt wissen müssen

dpa, mke, afp

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