Energiepreispauschale: So bekommen Minijobber und Studenten die 300 Euro
Erwerbstätige erhalten ab September 300 Euro vom Staat. Auch Studenten und Minijobber können die Energiepreispauschale (EPP) bekommen.
Hamm - Ab September 2022 haben Berufstätige einen Anspruch auf die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro. Sie ist Teil des im Frühjahr beschlossenen Entlastungspakets, das Deutschland für drei Sommermonate auch das 9-Euro-Ticket und den Tankrabatt bescherte.
Die Energiepreispauschale soll Bevölkerungsgruppen entlasten, die besonders unter den stark gestiegenen Energiekosten zu leiden haben. Die gute Nachricht: Die meisten müssen nichts tun, um die 300 Euro zu erhalten. Sie werden bei Menschen, die steuerpflichtige Einkünfte erzielen, im September 2022 auf der Gehaltsabrechnung auftauchen.
Energiepreispauschale (EPP): Auch Minijobber bekommen 300 Euro
Aber was ist mit Minijobbern, die in der Regel keine Steuern zahlen? Die Bundesregierung hat sie nicht vergessen. Auch Beschäftigte im Minijob profitieren von der 300 Euro Energiepauschale. Das ist gut so, denn Energieversorger ziehen die Preise deutlich an. Die Kölner RheinEnergie etwa erhöht um 133 Prozent.
Allerdings geht das mit der EPP nicht automatisch, da man mehrere Minijobs ausüben kann, aber nicht mehrfach das Geld kassieren darf. 450-Euro-Minijobber, deren Verdienst pauschal besteuert wird, müssen ihrem Arbeitgeber daher schriftlich erklären, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt. Ein Muster für die Erklärung gibt es auf der Internetseite der Minijob-Zentrale. Betrugsversuche sind strafbar.
Sind 450-Euro-Minijobber im Jahr 2022 beschäftigt, gelten für die Auszahlung der Energiepreispauschale laut Minijob-Zentrale diese Regelungen:
- Mit einer am 1. September 2022 ausgeübten Hauptbeschäftigung wird die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung ausgezahlt.
- Minijobber ohne Hauptbeschäftigung erhalten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber, wenn sie am 1. September 2022 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Eine Ausnahme bilden sogenannte Kleinstarbeitgeber, die für keinen ihrer Arbeitnehmer Lohnsteuer ans Finanzamt abführen. In diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber die 300 Euro nicht aus. Die Beschäftigten können die EPP bei der eigenen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen. Das betrifft vor allem Minijobs im Privathaushalt.
- Für kurzfristige Minijobber, deren Verdienst pauschal besteuert wird, zahlen Arbeitgeber die EPP nicht aus. Wie die Finanzverwaltung mit diesen Beschäftigungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2022 umgeht, ist noch nicht bekannt.
Die 300 Euro Energiepreispauschale wird bei Minijobs nicht auf die 450 Euro-Grenze (ab Oktober 520 Euro-Grenze) angerechnet. Sie ist kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt.
Energiepreispauschale (EPP): Studenten erhalten 300 Euro - unter Voraussetzungen
Da die Energiepreispauschale vor allem auf einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige abzielt, schauen Studentinnen und Studenten in die Röhre. Wer sich ausschließlich seinem Studium an Uni oder Fachhochschule widmet, bleibt bei den 300 Euro erst einmal außen vor.
Es gibt jedoch Studierende, die einen Anspruch auf die EPP haben, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt. Und zwar Werkstudenten sowie Studenten, die ein bezahltes Praktikum machen. Auch wer studiert und gleichzeitig einen Teil- oder Vollzeitjob hat und damit der Einkommensteuerpflicht unterliegt, bekommt die 300 Euro. Auch ein Minijob reicht aus, um sich die Energiepreispauschale spätestens bei der nächsten Steuererklärung zu holen, wie oben erklärt.
Für Studierende treten bereits im August 2022 wichtige Änderungen in Kraft, doch auch Millionen andere sind in Deutschland von gesetzlichen Neuerungen betroffen.